Aktuelle Steuer-Nachrichten
Auch bei einem hochwertigen PKW ist eine umfangreiche Privatnutzung von den Finanzämtern nicht automatisch anzusetzen
Peter M. (Name geändert) verstand die Welt nicht mehr. Um das Fahrzeug zu schonen, wurde sein Firmenfahrzeug, ein Porsche 911, nur von April bis Oktober jeden Jahres zugelassen. Das hinderte aber das Finanzamt nicht daran, von einer ganzjährigen vollumfänglichen Privatnutzung auszugehen. Darüber hinaus konnte Peter M. nachweisen, dass ihm und seiner Ehefrau zusätzlich ein Porsche 928 und ein Volvo Geländewagen als Privatfahrzeuge ganzjährig zur Verfügung standen. Auch hiervon ließ sich das Finanzamt nicht beeindrucken, weswegen Herr M. seine Klage beim Finanzgericht Sachsen-Anhalt einreichte. Weiterlesen »
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Vorgaben der EU im Bundesrat verabschiedet
Das neue Gesetz wurde am 26. März durch den deutschen Bundesrat verabschiedet. Mit kurzfristig erwarteten Wirksamwerden des Gesetzespaketes wird eine Reihe von Veränderungen umgesetzt, die sich aus der europäischen Rechtsprechung ergeben und die für das deutsche Steuerrecht von Bedeutung sind. Weiterlesen »
Durch die Einstufung der Hotelübernachtung in den ermäßigten Steuersatz wird die Reisekostenabrechnung nicht einfacher

Die „Leistungen des beherbergenden Gewerbes“ werden inzwischen zum ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgerechnet. Damit kommt jedoch nur zurecht, wer tatsächlich im Hotel ausschließlich übernachtet. Denn schon das Frühstück ist steuerlich gesehen eine andere Welt und wird mit dem normalen Steuersatz belegt. Reisekostentechnisch gehört die Morgenmahlzeit zum Verpflegungsmehraufwand, der je nach Reisedauer mit 6, 8 oder 12 Euro steuermindernd geltend gemacht werden kann.
Gemäß einer Abgrenzung des BMF gehören zu den Leistungen des beherbergenden Gewerbes (und sind damit zum Satz von 7% steuerbegünstigt):
- Die Überlassung und Reinigung des möblierten Raumes mit Wäsche und Bademänteln
- der Stromanschluss
- die Bereitstellung von Körperpflegemitteln
- Schuhputz- und Nähzeug
- der Weckservice
- die Bereitstellung von Schuhputzautomaten und
- die Unterbringung von Tieren in geeigneten Räumen.
Entscheidend ist die Kurzfristigkeit der Überlassung von Räumen. Damit gilt die Ermäßigung auch für Pensionen und Ferienwohnungen .
Nicht ermäßigt zum Steuersatz von 19% sind dagegen alle Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung von Personen gelten, wie
- Verpflegung
- Minibar-Services
- Tagungs- und gewerbliche Räume
- gesondert vermietete Abstellplätze für PKW
- Wellnessangebote und Sportgeräte oder -anlagen
- Ausflüge
- Bügeln und Reinigung von Kleidung und Schuhen
- Nahverkehrstageskarten
- die Vermittlung von Hotelunterkünften
- Gepäcktransporte außerhalb des Hotels
- Tickets für Veranstaltungen,
- Kabinen auf Schiffen, die der Beförderung dienen u.a.
Auch Bewohner von Alten- und Pflegeheimen können seit 1.1.2009 höhere Beträge für haushaltsnahe Leistungen absetzen
Auch Bewohner von Altenwohnheimen können in den Genuss der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen für ihre Steuererklärung 2009 kommen. Wie auch für Nicht-Heimbewohner gilt: Abgesetzt werden können jeweils maximal 20% der aufgewendeten Kosten. Weiterlesen »
Besonders bei Alterteilszeit kann das Bürgerentlastungsgesetz negative Auswirkungen auf das Nettoeinkommen haben
Vermutlich aufgrund mehrerer entrüsteter Nachfragen, ob den Finanzbehörden wohl ein Fehler unterlaufen sei, sah sich das BMF genötigt, darauf hinzuweisen, dass in besonderen Einzelfällen das Bürgentlastungsgesetz zu einer Reduzierung des ausgezahlten Gehaltes führen kann. Weiterlesen »
Die Neuregelung der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistungen und ihre Auswirkungen auf Transportunternehmen
Manfred B. Ist als Unternehmer im internationalen Speditionsgewerbe tätig. Er möchte wissen: Wenn er mittels eines Schweizer Frachtführers Ware von Basel nach Lugano transportieren lässt, muss er dann Umsatzsteuer dafür abführen? Antwort: Nein. Weiterlesen »
Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken lässt der BFH den Abzug von Studiengebühren als außergewöhnliche Belastung nicht zu
Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 (VI R 63/08) hat der Bundesfinanzhof die Klage eines Steuerpflichtigen abschlägig beschieden, der für seinen Sohn für dessen Studium an einer privaten Hochschule die Studiengebühren als außergewöhnliche Belastung in der privaten Steuererklärung geltend machen wollte. Weiterlesen »
Steuererklärung 2017
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