Archiv für die Kategorie ‘Aktuelles’
Das Bundesfinanzministerium hat ein Merkblatt über die Rechte und Pflichten von Steuerpflichtigen bei Prüfungen durch die Steuerfahndung herausgegeben. Das neue Merkblatt ersetzt ein altes, noch aus dem Jahr 1979 datierendes.
Wer eine Erstausbildung hinter sich hat, kann weitere Ausbildungs- oder Fortbildungskosten als Werbungskosten oder vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Mehrverpflegungskosten anlässlich einer sich über längere Zeit hinziehenden Auswärtstätigkeit dürfen nur für die ersten drei Monate an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte geltend gemacht werden. Aber bisher war nicht geklärt, ob das auch dann gilt, wenn ein Selbstständiger zwar länger an einer Stelle tätig ist, jedoch nicht alle Arbeitstage dort verbringt und keinen langfristigen Vertrag mit seinem Auftraggeber hat.
Ein Student, der eine Wohnung am Studienort hat und weiterhin auch sein Kinderzimmer bei den Eltern nutzt, kann Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Studenten ist.
Wer ein Unternehmen damit beauftragt, auf und vor dem Grundstück den Schnee zu räumen, bekommt dafür den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen, sagt das FG Berlin-Brandenburg.
Ein duales Studium ist eine Erstausbildung, entschied das FG Münster. Diese Einordnung ist wichtig für das Kindergeld.
Normalerweise darf eine Betriebsprüfung nur drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfassen. Unter bestimmten Umständen kann dieser Zeitraum aber auch ausgeweitet werden.
Vor Weihnachten steigt traditionell die Spendenbereitschaft. Wenn Sie anderen mit einer Spende helfen, sollten Sie nicht vergessen, Ihre gute Tat in der nächsten Steuererklärung zu erwähnen! Denn Spenden sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
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