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Schneeschippen als haushaltsnahe Dienstleistung

Wer ein Unternehmen damit beauftragt, auf und vor dem Grundstück den Schnee zu räumen, bekommt dafür den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen, sagt das FG Berlin-Brandenburg.

Das Finanzamt hatte die Anerkennung noch abgelehnt, da die Arbeiten nicht (komplett) im Haushalt des Steuerpflichtigen durchgeführt würden.

Die Richter waren großzügiger und entschieden, dass auch hier die Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen nicht am Gartentor enden dürfe. Allerdings liegt der Fall jetzt beim BFH (FG Berlin-Brandenburg vom 23.8.2012, 13 K 13287/10 ; Az. der Revision VI R 55/12). Wie dessen Entscheidung aussehen wird, kann man natürlich heute noch nicht sagen – Sie sollten aber dennoch die Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an, sollten Sie Einspruch einlegen.

Denken Sie dabei daran, dass die Bezahlung nicht bar erfolgen darf: Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen werden nur Zahlungen per Überweisung oder Scheck akzeptiert. Und natürlich müssen Sie auch eine Rechnung des Schnee-Räumdienstes vorlegen können.

Quelle: steuertipps.de

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