Aktuelle Steuer-Nachrichten
Erst im Juli letzten Jahres entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium direkt nach dem Schulabschluss in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Leider währte die Freude darüber nicht lange denn der Gesetzgeber stellte schon wenige Monate später die alte Rechtslage wieder her. Doch es besteht nun wieder Hoffnung da aktuell ein neues Verfahren eröffnet wurde.
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Zu den eher nicht so erfreulichen Notwendigkeiten gehört für viele Steuerpflichtige das Ausfüllen der Steuererklärung, auch 2012 ist es mal wieder soweit und die Finanzverwaltung verspricht, dass sie sich bemüht habe, die mit dem Ausfüllen der Steuererklärung 2011 verbundene Arbeit zu erleichtern. Nicht jeder muss auch eine Steuererklärung abgeben, wer dazu verpflichtet ist und wer nicht erfahren Sie bei den Finanzbehörden der Länder. Auch die Fristen, die Sie für die Abgabe der ausgefüllten Steuererklärung beachten müssen, sind dort aufgeführt.
Viele Wege führen zur Abgabe der Steuerklärung 2011 Weiterlesen »
Sollten Sie Ihr Vermögen vor der Steuer schützen wollen, bietet sich Ihnen die Möglichkeit dieses auf Ihre Familienmitglieder umzuverteilen. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Vermögen auf Ihre Kinder oder Enkel übertragen, fallen die Erträge nicht mehr bei Ihnen an, da es sich nun um Einkünfte des Kindes oder des Enkels handelt.
Bedingt dadurch das die Kinder oder Enkel meist keine weiteren Einkünfte erzielen, bleibt der persönliche Steuersatz gering, dadurch müssen weniger Steuern gezahlt werden, gibt der Bund der Steuerzahler aus Berlin an. Allerdings muss bei diesem selbst gemachten Familiensplitting vorausgesetzt werden, dass die Übertragung des Vermögens zivilrechtlich geltend durchgeführt worden ist. Weiterlesen »
Zum Jahresbeginn 2012 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung einige Änderungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt in den alten Bundesländern ab Januar 2012 monatlich 5.600 Euro (67.200 Euro jährlich), bisher 5.500 Euro (66.000 Euro jährlich). In den neuen Bundesländern beträgt die Beitragsbemessungsgrenze, wie im Jahre 2011, auch 2012 4.800 Euro (57.600 Euro jährlich).
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Bereits 100 Mal motivierten die zwölf Thüringer Finanzämter im Jahr 2011 die Fahrzeughalter, die beispielsweise ihre Kfz-Steuern nicht entrichtet hatten, dazu ihre Steuerschuld zu begleichen in dem Sie eine Parkkralle an den Fahrzeugen montieren ließen und die Fahrzeuge somit fahruntüchtigt machten. Die grellgelben Parkkrallen sorgten dafür, dass die Steuerschuld meist innerhalb weniger Tage beglichen wurde. Insgesamt konnten durch den Einsatz der Kralle 147.000 Euro Steuerschulden eingezogen werden. Weiterlesen »

Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Willkommen im neuen Jahr, wir wünschen allen unseren Lesern Gesundheit, Erfolg und Glück für das Jahr 2012.
In diesem Jahr sollen einige Steuervereinfachungen durchgesetzt werden, wir dürfen gespannt sein, ob es wirklich einfacherer wird für den Steuerzahler, das Dickicht der Gesetze und Verordnungen in Sachen Steuern zu durchblicken. Die geplante Steuerentlastung muss sicherlich wieder woanders aufgefangen werden, so hat zum Beispiel der Bundesrat geplant eine Steuer auf Sportwetten einzuführen, da mag sich doch so mancher Steuerzahler denken, dass es seltsam ist, dass es so eine Steuer nicht schon lange gibt.
In einem Wettbewerb des Bundesministeriums der Finanzen waren Jugendliche aufgerufen in einem Video zu erklären, warum wir den Euro brauchen oder warum sich ein Staat (nicht) mit Schulden finanzieren soll, die Gewinnerin wurde als „Nachwuchsfinanzministerin“ mit einem iPad und einer Reise in das Bundesministerium der Finanzen nach Berlin belohnt.
Wussten Sie das es in Deutschland einen Finanzfrieden gibt? Tatsächlich geben sich die Finanzämter in der Zeit um Weihnachten „friedlich“ und halten Mahnungen, Vollstreckungen und sonstige Unannehmlichkeiten seitens der Finanzbehörden zurück.
Steuerliche Neuregelungen in vielen Bereichen hält das Bundesfinanzministerium 2012 für die Steuerzahler bereit, was sich unter anderem in diesem Jahr für Familien ändert können Sie weiter unten lesen. Auch neu ist in diesem Jahr, das der Schutz vor Pfändung eines Bankkontos geändert wurde, hier bedarf es nun ab sofort eines speziellen Pfändungsschutzkontos, das bei der Bank beantragt werden muss.
Im Internet fanden wir gleich drei weitere interessante Artikel, Haufe berichtet darüber, dass die 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Anwendung mehr findet, Steuertipps.de weißt auf steuerliche Neuregelungen bei den privaten Einkünften hin und auf der Webseite von Focus wird berichtet das Tabakwaren mal wieder höher besteuert werden, nun vielleicht hat sich ja der eine oder andere Raucher für eh 2012 vorgenommen das Rauchen aufzugeben und erfährt so eine weitere Motivation es zu lassen. Weiterlesen »
Ab dem 1.1.2012 wird ein Pfändungsschutz nur noch über ein vorhandenes Pfändungsschutzkonto gewährt. Sollte ein Schuldner nicht rechtzeitig tätig werden, kann ihn die Vollstreckung in existenzielle Bedrängnis bringen. Zum Jahreswechsel stehen insbesondere für Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von Kinderzuschlag wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an. Der bisher gültige gesetzliche Pfändungsschutz von 14 Tagen bei Sozialleistungen fällt zum 1.1.2012 weg.
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Das Jahr 2012 beginnt mit einer Anzahl neuer Regelungen für die steuerpflichtigen Bürger und Bürgerinnen, sowohl im privaten Bereich wie auch für Unternehmen. Einige der wichtigen Änderungen für Familien finden Sie hier zusammengefasst.
Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten:
Mit dieser Neuregelung wird auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung, verzichtet. Wer Kosten für die Betreuung von Kindern hat, darf diese künftig steuerlich geltend machen. Somit reduziert sich der Erklärungs- und Nachweisaufwand für die „Anlage Kind“ zur Einkommensteuererklärung deutlich. Im Rahmen des bisherigen Abzugshöchstbetrags von 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000,00 € pro Jahr und Kind, werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheitlich als Sonderausgaben berücksichtigt. Weiterlesen »
Steuererklärung 2017
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