Archiv für die Kategorie ‘Steuertipps’
Die Kosten für einen Zivilprozess dürfen in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, sagt der BFH. Das muss dann auch für die Kosten einen Schlichtungsverfahrens gelten, mit dem ein Prozess vermieden wird, ergänzt jetzt das FG Düsseldorf.
Ein Existenzgründer, der hauptberuflich Tanz-, Kunst- und Meditationskurse geben wollte, besuchte zur Vorbereitung einen Kurs Meditativer Tanz. Finanzamt und Finanzgericht ließen keinen gewinnmindernden Abzug der Kurskosten zu.
Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils eines Spekulationsgewinns sind die Veräußerungskosten verhältnismäßig dem steuerbaren und dem nicht steuerbaren Teil des Veräußerungsgewinns zuzuordnen. Dies entschied das FG Köln.
Die Tätigkeit des ehemaligen Inhabers für den Käufer seines Betriebs ist unschädlich, wenn keine neuen Aufträge im bisherigen Aufgabenbereich gewonnen werden.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bietet in Zusammenhang mit geringwertigen Wirtschaftsgütern eine interessante Gestaltungsmöglichkeit: Geht es bei einem Wirtschaftsgut um die Frage, ob die GWG-Grenze von 150 €, von 410 € oder von 1.000 € eingehalten wird, so kommt es dabei auf die um einen Kürzungsbetrag verminderten Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes an.
Wenn Sie einen Angehörigen selbst pflegen, können Sie in der Steuererklärung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen den sogenannten Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Welche Voraussetzungen dabei gelten, erklären wir Ihnen im folgenden Text.
Bei der Betriebsaufgabe kommt es zur Realisierung der stillen Reserven, die sich vor allem in betrieblich genutzten Grundstücken und Gebäuden im Laufe der Jahre gebildet haben. Die Differenz zwischen aktuellem Marktwert und Buchwert kann recht hoch sein.
Infektionshygienische Leistungen eines Arztes gegenüber anderen Ärzten und Kliniken sind umsatzsteuerfrei. Da ein Fachkrankenpfleger eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit ausübt, muss die Umsatzsteuerbefreiung auch für ihn gelten, entschied das FG Münster.
Steuererklärung 2017
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