Archiv für die Kategorie ‘Steuerrecht’
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Diese Woche bescherte uns reichliche Neuigkeiten, am Anfang der Woche konnten wir darüber berichten, wie es möglich sein kann bei einem Erststudium mehr als die maximale Summe von 4000,- Euro bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abzusetzen. Am Dienstag erreichte uns eine Warnung vor dreisten Betrügern, das Bundesfinanzministerium selbst informierte über eine verbrecherische E-Mail Aktion in der die Datendiebe sich als „Bundesministerium der Finanzen“ ausgaben und den Betroffenen mitteilten das sie zu viel Einkommenssteuer gezahlt hätten, das Finanzamt wolle diese zurückerstatten, dazu müsse allerdings ein Antragsformular ausgefüllt werden. Abgefragt wurden so unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie das Passwort. Das Finanzamt will in Zukunft dem Steuerpflichtigen das Ausfüllen der Steuererklärung so angenehm wie möglich machen, der bayrische Finanzminister schlug vor das diese Steuererklärung dann schon vom Finanzamt vor ausgefüllt auf elektronischem Weg bereitgestellt werden soll, wenn dies mal nicht zu einem Interessenkonflikt zwischen Steuerzahlern und Steuereinnehmern führt. Für Gewerbetreibende dürfte interessant sein das die Gleichlautenden Ländererlasse vom 22.6.2009 zur vorläufigen Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurden.
Im Internet fanden wir unter anderem einen interessanten Artikel der zehn Tipps zum Steuern sparen bietet, außerdem informierte der Bund der Steuerzahler darüber das der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ Steuermehreinnahmen auf Rekordniveau (584,6 Milliarden Euro!) erwartet daraufhin forderte der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke in einem Statement einen schnellen Ausstieg aus dem Solidaritätszuschlag damit auch die Bürger etwas von den Steuermehreinnahmen haben. (mehr …)
Verfassungsmäßiges Zustandekommen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 TOP 8 der Sitzung AO I/2011 vom 28. Februar bis 2. März 2011.
Das Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 5. April 2011 (BStBl I S. …) hat innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2009 – 2 BvR 758/07 – eingeräumten Übergangsfrist die Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit derjenigen Normen beseitigt, die durch die sog. Koch-Steinbrück-Liste in das Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 eingeführt und seit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 nicht geändert worden sind.
Die gleich lautenden Erlasse vom 22. Juni 2009 (BStBl I S. 669) zur vorläufigen Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Wegen der Frage, ob das Haushaltsbegleitgesetz 2004 in verfassungsmäßiger Weise zustande gekommen ist, kommt ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr in Betracht.
QUELLE: BMF 2011/0306096
„Ein zentrales Vorhaben zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist die ‚Vorausgefüllte Steuererklärung’. Sie ist ein wichtiger Baustein für eine Steuervereinfachung. Der Bürger muss bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung unterstützt werden!“, forderte Finanzminister Georg Fahrenschon auf der Finanzamtsleitertagung des Bayerischen Landesamts für Steuern in Sonthofen.
Da die vorausgefüllte Steuererklärung ausschließlich elektronisch bereit gestellt werden soll, wird ein weiterer Anreiz für Bürger geschaffen, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Seit dem Jahr 2005 werden die Steuerprogramme von den Ländern bundesweit einheitlich im Rahmen des Vorhabens KONSENS entwickelt. Dies ist besonders effizient und wirtschaftlich, weil – im Gegensatz zu früher – Verfahren nur noch einmal für alle entwickelt werden. Für die Konzeption und Umsetzung der vorausgefüllten Steuererklärung ist in diesem Vorhaben Bayern federführend zuständig. Fahrenschon zeigte sich zuversichtlich, eine erste Stufe der vorausgefüllten Steuererklärung noch im Jahr 2013 zur Verfügung stellen zu können. (mehr …)
Sie sollten die Kosten eines typischen Erststudiums unbedingt in der Steuererklärung angeben, wenn Sie direkt nach dem Abitur, dem Wehrdienst, einem sozialen Jahr oder dem Zivildienst Ihr Studium begonnen haben, wird das Finanzamt nur bis zu 4.000,- Euro an Sonderausgaben für das Studium anerkennen.
Haben Sie jedoch bevor Sie Ihr Studium begonnen haben schon eine berufliche Ausbildung gemacht, können Sie die Kosten für das Studium in voller Höhe angegeben. Sollte das Finanzamt in diesem Fall nur bis zu 4.000,- Euro als Sonderausgaben anerkennen, können Sie sich dagegen mit einem Einspruch wehren! (mehr …)
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Manch ein Steuerformular lässt nicht sofort erkennen wie und vor allem wofür es ausgefüllt werden muss, ab sofort finden Sie auf meinesteuersoftware.de zu vielen Steuerformularen, wie zum Beispiel der Anlage Kind oder der Anlage R, Informationen die das Formular beschreiben und Ihnen beim Ausfüllen helfen können. Außerdem halten wir für Sie die wichtigsten Steuerformulare sowohl für die aktuelle Steuererklärung 2010 wie auch aus den Vorjahren bis 2006 bereit. Was zahlen wir Deutschen im internationalen Vergleich an Steuern? Dieser Frage sind wir nachgegangen und haben eine Antwort direkt beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) erhalten, dort gibt es eine kostenlose Broschüre die darüber informiert in welchem Land wie viel an Steuern gezahlt wird. Überraschenderweise kommt der deutsche Steuerzahler im Vergleich mit einigen unserer europäischen Nachbarn relativ gut weg. Ein Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung soll verhindert werden, gleichzeitig will das BMF aber Familien, die mit der Riester-Rente zusätzlich für das Alter vorsorgen, helfen. Vielfach haben Ehepartner in der Vergangenheit zum Teil Zulagen erhalten, obwohl sie irrtümlich und unabsichtlich keine Eigenbeiträge geleistet hatten. Diese Eigenbeiträge sollen nun nachgezahlt werden können damit der Zulagenanspruch rückwirkend erhalten bleibt.
Im Internet fanden wir zwei interessante Beiträge zum Thema Werbungskosten. Eine Falschangabe in der Anlage N bezüglich der gefahrenen Kilometer, bei Fahrten zur Arbeitstätte kann zu einer Steuerhinterziehung führen. Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kommt einer Arbeitnehmerin wohl nun teuer zu stehen, denn das Finanzamt fordert die Steuerschuld für zehn Jahre rückwirkend zurück. Bei Auswärtstätigkeiten können Fahrt- und Übernachtungskosten sowie eine Verpflegungspauschale als Werbungskosten abgesetzt werden, dies kann sich insbesondere für diejenigen lohnen die einer Tätigkeit auf einem Fahrzeug nachgehen. So stellt zum Beispiel für LKW und Busfahrer jede einzelne Fahrt eine neue Auswärtstätigkeit dar.
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Ein Traumauto zu besitzen und dies auch noch von der Steuer absetzen zu können ist perfekt, allerdings machte das Finanzamt einer Firma, die einen Oldtimer Marke Jaguar als Dienstwagen absetzen wollte, einen Strich durch die Rechnung. Kreativität zahlt sich aus, dieser Spruch galt zumindest für viele Musiker und Schauspieler, die mit einem kleinen Trick ganz lukrativ Steuern sparen konnten, das unsere Finanzbeamten bei zu viel angewandter Kreativität hellwach werden, war allerdings abzusehen. Endlich Rente und nie wieder eine Einkommensteuer zahlen müssen, tja schön wäre es aber einige Rentner bleiben immer noch steuerpflichtig, ein neues Faltblatt des Finanzministeriums informiert.
Im Internet fanden wir weitere interessante Tipps, der Bundesrechnungshof ist der Meinung das die Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen ihr Ziel verfehlen, somit ist Vorsicht geboten denn die Finanzämter werden nun wohl die Handwerkerrechnungen etwas genauer betrachten. Wer eine Putzfrau z.B. aus Polen schwarz arbeiten lässt, hat sicherlich einen sauberen Haushalt aber nicht unbedingt ein reines Gewissen, dies soll sich ab dem 1. Mai ändern. Denn nun können auch Menschen aus osteuropäischen Staaten der Europäischen Union (EU) ohne Beschränkung in Deutschland arbeiten und somit problemlos samt Steuervorteil angemeldet werden.
Keine guten Nachrichten für Musiker und Schauspieler die Ihre Kreativität auch in Sachen Steuern genutzt haben und mit einer Gleichstellungsbescheinigung ganz lukrativ Steuern sparen konnten. Aber auch bei den Finanzämtern gibt es kreative Köpfe die eher den Ansatz verfolgen möglichst viele Steuern in das Staatssäckel zu bekommen.
So entstand eine Art Katz und Maus Spiel das allerdings mit dem Jahressteuergesetz 2010 beendet wurde, denn nun dürfen die Finanzämter selbst Gleichstellungsbescheinigungen bei der Landeskulturbehörde beantragen, wodurch es nun zu erheblichen Umsatzsteuerrückzahlungen für die Künstler aufgrund unberechtigten Vorsteuerabzugs kommen kann. (mehr …)
Tja schön wäre es gewesen aber was dabei herauskommt kann sich ja jeder wohl an zehn Fingern ausrechnen, die Kosten für einen 30 Jahre alten Jaguar E-Type sind als unangemessene Repräsentationsaufwendungen nicht abzugsfähig entschied unlängst das Finanzgericht Stuttgart.
Der mit dem historischen Kennzeichen („H“) zugelassene Jaguar E-Type, Baujahr 1973, ist in den Jahren 2004 und 2005 ausschließlich betrieblich genutzt worden. Viermal wurde er zu Kundenbesuchen eingesetzt und dabei insgesamt 539 km gefahren. Weitere Fahrten dienten der TÜV-Abnahme und der Inspektion. Das Finanzamt stellte sich quer und ließ die Kosten dieses Fahrzeugs nicht zum Abzug zu. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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