Anlage R - Funktionalität Steuersoftware: Formular, Import, Lohnsteuer
In der Anlage R werden Einnahmen aus
Renten und Leistungen aus
Altersversorgungsverträgen erfasst. Diese umfassen momentan
Zahlungen aus gesetzlichen Renten, anderen Renten und
persönlich abgeschlossenen Altersvorsorgeverträgen (sog.
Riester-Rente) sowie der betrieblichen
Altersvorsorge. Die Rentenbesteuerung wird durch das
Alterseinkünftegesetz in nachgelagerter Form geregelt. Die
Anlage R - Einkünfte aus Renten und Altersvorsorgeverträgen - als Vordruck zur
Steuererklärung muss bei Ehepaaren für jeden Ehegatten
getrennt ausgefüllt werden.
Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Einige Arten von Renten sind in vollem Umfang steuerfrei und brauchen nicht angegeben zu werden. Dazu gehören unter anderem Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Zum Beispiel Berufsgenossenschaftsrenten), Kriegsrenten und Schwerbeschädigtenrenten. Auch Geldrenten die unmittelbar zur Wiedergutmachung erlittenen nationalsozialistischen oder DDR- Unrechts geleistet werden, sind steuerbefreit.
Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, für entgangenen Unterhalt und entgangene Dienste sowie Schmerzensgeldrenten gehören nicht zu den Einkünften.
Die Besteuerung der Renten teilt sich in drei Gruppen auf:
-
Leibrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Hierzu gehören auch Renten aus eigenen kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen nach dem 31. 12. 2004 begonnen hat.
-
Sonstige, im Besonderen die privaten, Leibrenten.
-
Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente). Hierzu gehören auch Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, selbst dann wenn es sich um Leibrenten aus dem umlagefinanzierten Teil von Zusatzversorgungskassen, wie zum Beispiel der VBL oder einer ZVK, handelt.
Pensionen, wie zum Beispiel Werkspensionen, für die Sie eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben, tragen Sie bitte auf der Anlage N ein.
Eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen der Anlage V finden Sie hier: Anleitung Anlage R
Formular Anlage R runterladen
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