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Archiv für die Kategorie ‘Gewerbliche Steuererklärung’

Seit 2009 ist eine papierlose Übertragung der Zuwendungsbestätigung für Spenden an das Finanzamt möglich. Bei Überschreitung der Höchstgrenze Sonderregelung beachten

Bis zum 28. Februar des Folgejahres kann der Spendenempfänger die zugewendeten Beträge elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dazu ist es notwendig, dass der Spender dem Spendenempfänger seine Einwilligung zur Datenübermittlung und seine Steuer-ID mitteilt. Auf diese Weise liegt dem Finanzamt dann bereits die elektronische Zuwendungsbestätigung vor. In der später erstellten privaten Steuererklärung werden nun auf der Seite 2 (nicht mehr wie bisher auf Seite 3) des Mantelbogens die Beträge und die Empfänger eingetragen. Das Hinzufügen einer Zuwendungsbestätigung auf Papier ist nicht mehr notwendig. (mehr …)

meineSteuersoftware.de bietet neue Informationen für Gewerbetreibende und Selbstständige – diesmal zur Gewerbesteuer 2009. (mehr …)

Auch bei einem hochwertigen PKW ist eine umfangreiche Privatnutzung von den Finanzämtern nicht automatisch anzusetzen

Peter M. (Name geändert) verstand die Welt nicht mehr. Um das Fahrzeug zu schonen, wurde sein Firmenfahrzeug, ein Porsche 911, nur von April bis Oktober jeden Jahres zugelassen. Das hinderte aber das Finanzamt nicht daran, von einer ganzjährigen vollumfänglichen Privatnutzung auszugehen. Darüber hinaus konnte Peter M. nachweisen, dass ihm und seiner Ehefrau zusätzlich ein Porsche 928 und ein Volvo Geländewagen als Privatfahrzeuge ganzjährig zur Verfügung standen. Auch hiervon ließ sich das Finanzamt nicht beeindrucken, weswegen Herr M. seine Klage beim Finanzgericht Sachsen-Anhalt einreichte. (mehr …)

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Vorgaben der EU im Bundesrat verabschiedet

Das neue Gesetz wurde am 26. März durch den deutschen Bundesrat verabschiedet. Mit kurzfristig erwarteten Wirksamwerden des Gesetzespaketes wird eine Reihe von Veränderungen umgesetzt, die sich aus der europäischen Rechtsprechung ergeben und die für das deutsche Steuerrecht von Bedeutung sind. (mehr …)

Durch die Einstufung der Hotelübernachtung in den ermäßigten Steuersatz wird die Reisekostenabrechnung nicht einfacher

Ermäßigte Steuersätze für Übernachtungen auf Geschäftsreisen
Die „Leistungen des beherbergenden Gewerbes“ werden inzwischen zum ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgerechnet. Damit kommt jedoch nur zurecht, wer tatsächlich im Hotel ausschließlich übernachtet. Denn schon das Frühstück ist steuerlich gesehen eine andere Welt und wird mit dem normalen Steuersatz belegt. Reisekostentechnisch gehört die Morgenmahlzeit zum Verpflegungsmehraufwand, der je nach Reisedauer mit 6, 8 oder 12 Euro steuermindernd geltend gemacht werden kann.

Gemäß einer Abgrenzung des BMF gehören zu den Leistungen des beherbergenden Gewerbes (und sind damit zum Satz von 7% steuerbegünstigt):

  • Die Überlassung und Reinigung des möblierten Raumes mit Wäsche und Bademänteln
  • der Stromanschluss
  • die Bereitstellung von Körperpflegemitteln
  • Schuhputz- und Nähzeug
  • der Weckservice
  • die Bereitstellung von Schuhputzautomaten und
  • die Unterbringung von Tieren in geeigneten Räumen.

Entscheidend ist die Kurzfristigkeit der Überlassung von Räumen. Damit gilt die Ermäßigung auch für Pensionen und Ferienwohnungen .

Nicht ermäßigt zum Steuersatz von 19% sind dagegen alle Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung von Personen gelten, wie

  • Verpflegung
  • Minibar-Services
  • Tagungs- und gewerbliche Räume
  • gesondert vermietete Abstellplätze für PKW
  • Wellnessangebote und Sportgeräte oder -anlagen
  • Ausflüge
  • Bügeln und Reinigung von Kleidung und Schuhen
  • Nahverkehrstageskarten
  • die Vermittlung von Hotelunterkünften
  • Gepäcktransporte außerhalb des Hotels
  • Tickets für Veranstaltungen,
  • Kabinen auf Schiffen, die der Beförderung dienen u.a.

Das Finanzministerium hat ein „Merkblatt“ für die Lohnsteuer 2010 und die dafür geltenden Sätze herausgegeben. (mehr …)

Der 31.12.2010 ist Stichtag für die neue E-Bilanz. Alle beginnenden Wirtschaftsjahre nach diesem Tag müssen – nach der aktuellen Planung – die gewerblichen Jahresabschlüsse dem Finanzamt auf elektronischem Wege übermitteln. Das wurde bereits im Steuerbürokratieabbaugesetzes vom Dezember 2008 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. (mehr …)

Vererbung von Unternehmen - Achtung bei hoher Entnahme von BetriebsvermögenSofern Steuern aus dem Betriebsvermögen gezahlt wurden, gilt die gleiche Bedingung wie bei zu hohen Entnahmen aus anderen Gründen

Wer dem Finanzamt bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer ein Schnippchen schlagen will und kurz vor der Übertragung hohe Entnahmen aus dem Betrieb tätig, um so den zu vererbenden Wert zu senken, der hat die Rechnung ohne das Finanzamt gemacht. (mehr …)

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