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Archiv für die Kategorie ‘Gewerbliche Steuererklärung’

Leasing und FinanzamtLeasingsonderzahlungen können nur dann als sofort abschreibbare Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn nicht nach der Pauschale abgerechnet wird

Dabei wird das Verhältnis der privaten Nutzung zu den beruflichen Kilometern zugrunde gelegt. Nicht einbezogen werden dürfen jedoch die Kilometer die vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte gefahren werden, wenn diese nach der Kilometerpauschale abgegolten werden. Das gilt auch für Dienstreisen, die pauschaliert angesetzt werden. In den Pauschalen seien bereits alle anfallenden Kosten für den Arbeitnehmer berücksichtigt, auch eine Leasingsonderzahlung, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH Urteil vom 15. April 2010 VI R 20/08 ).

Wie wäre es – Golf spielen während der Arbeitszeit, und das Finanzamt zahlt auch noch dafür. Leider oder glücklicherweise sieht es das Finanzamt anders.
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Kfz-Steuer - Änderungen zum 1. Juli 2010Das BMF hat ab 1.7.2010 einige Anpassungen in der Rechtspraxis des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erwirkt (mehr …)

Nicht in jedem Fall sind die Zuschläge für die Arbeit an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen oder in der Nacht steuerfrei

Wer arbeiten muss, wenn andere schlafen oder ihre Freizeit genießen, bekommt dafür mehr Geld, ohne dieses Mehr an Einkommen versteuern oder Sozialversicherungsbeiträge dafür zahlen zu müssen. Das ist soweit auch richtig und wird voraussichtlich auch so bleiben. (mehr …)

Steuererklärung 2009 - Betreuungskosten nur vorläufigBis zum 31. Mai 2010 muss für die meisten Privatpersonen die Steuererklärung 2009 abgegeben werden. Sollten Sie das noch nicht gemacht haben, finden Sie hier alle nötigen Informationen.

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BFH: Sofern nur ein Steuerzahler an einer Personengesellschaft beteiligt ist (Treuhandmodell), muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden (mehr …)

Die Reinigungskosten für die selbstgenutzte Berufskleidung dürfen als Werbungskosten geltend gemacht werden (mehr …)

Steuerfreie Umwandlung von Lohn/Gehalt in BeteiligungJetzt können auch Entgeltumwandlungen steuerfrei in Beteiligungskapital umgewandelt werden

Bisher galt: Steuerfrei waren Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nur dann, wenn diese unabhängig zu dem geschuldeten Lohn von den Mitarbeitern eingebracht wurden und wenn sie auch nicht auf vergangene oder zukünftige Lohnforderungen angerechnet wurden.

Um die Mitarbeiterbeteiligungen weiter zu fördern, hat der Gesetzgeber dies nun geändert: Somit dürfen auch in Beteiligungen umgewandelte ausstehende Lohnforderungen steuerfrei bleiben, so lange die Anteile im Unternehmen verbleiben. Dies gilt für Unternehmen, die ein entsprechendes Beteiligungsmodell allen Arbeitnehmern anbieten, die mindestens ein Jahr im Unternehmen tätig sind.
Die Änderung des Gesetzes gilt übrigens rückwirkend zum 2.4.2009. Somit bleiben auch die während der Krise in Beteiligungen umgewandelten Lohnanteile steuerfrei.

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