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Keine Gewerbesteuer bei Einpersonengesellschaft

BFH: Sofern nur ein Steuerzahler an einer Personengesellschaft beteiligt ist (Treuhandmodell), muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden

Dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH 3.2.2010, IV R 26/07) lag der Fall zugrunde, in dem an einer Kommanditgesellschaft (KG) eine Komplementärin und nur eine Kommanditistin beteiligt waren, wobei Letztere ihren Anteil treuhänderisch für die Komplementärin hielt (Einpersonengesellschaft /Treuhandmodell).

Entgegen der Gewerbesteuererklärung hatte das Finanzamt einen Messbetrag für die Gewerbesteuer festgesetzt. Die dagegen eingereichte Klage wies das Finanzgericht ab. In der Revision hob der hierauf angerufene BFH jedoch das Urteil auf und gab der Klägerin Recht.

Die zur Gewerbesteuerzahlung verpflichtende „Mitunternehmerstellung“ der Kommanditistin sei hier nicht gegeben, da es sich nur um eine Person handele. Anders wäre es allerdings gewesen, wenn die Komplementärin ihren Anteil treuhänderisch für die Kommanditistin gehalten hätte. Denn laut BFH entfiele die Mitunternehmerschaft eine Komplementärin auch in diesem Fall nicht.

Kommentare

Eine Antwort zu “Keine Gewerbesteuer bei Einpersonengesellschaft”

  1. […] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von meineSteuersoftware erwähnt. meineSteuersoftware sagte: Steuer-News: Keine Gewerbesteuer bei Einpersonengesellschaft http://www.meinesteuersoftware.de/news/?p=697 […]

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