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Steuerfreie Zuschläge für Sonn-, Feiertags- & Nachtarbeit – das ist zu beachten

Nicht in jedem Fall sind die Zuschläge für die Arbeit an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen oder in der Nacht steuerfrei

Wer arbeiten muss, wenn andere schlafen oder ihre Freizeit genießen, bekommt dafür mehr Geld, ohne dieses Mehr an Einkommen versteuern oder Sozialversicherungsbeiträge dafür zahlen zu müssen. Das ist soweit auch richtig und wird voraussichtlich auch so bleiben.

Wann ein Feiertag ist, richtet sich nach den jeweiligen örtlichen Feiertagsregeln. Der normale Aufschlag beträgt 25 Prozent des Basislohns, an Heiligabend ab 14 Uhr an den Weihnachtsfeiertagen sowie am 1. Mai gibt es sogar 50% mehr Lohn. Nachtzuschläge in Höhe von 25 Prozent bekommt, wer zwischen 20 und 6 Uhr arbeitet, wer schon vor Mitternacht begonnen hat, bekommt für die Zeit zwischen 0 und 4 Uhr sogar 40% Aufschlag auf den Grundlohn.

Dennoch gibt es Grenzen für dieses Privileg. Sofern der zugrunde liegende Basisstundenlohn über 25 Euro liegt, will die Sozialversicherung ihren Anteil, ab 50 Euro schlägt dann auch die Steuer zu. Wer daher diese Grenzen überschreitet, sollte sich darüber Gedanken machen, was zum Grundlohn gehört: der laufende Arbeitslohn, vermögenswirksame Leistungen, steuerpflichtige Sachleistungen wie ein Firmenwagen, nicht pauschal besteuerte steuerpflichtige Fahrtkostenzuschüsse, laufende Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, Erschwerniszuschläge, Schichtzuschläge und sonstige Lohnzuschläge, die nicht steuerbegünstigt sind.
Nicht zum Grundlohn dagegen gehören sonstige Bezüge, Vergütung von Mehrarbeit und Überstunden, Nachzahlung von laufendem Arbeitslohn, wenn die Nachzahlung als sonstiger Bezug zu behandeln ist, steuerfreie Zuschüsse und pauschal versteuerte Bezüge.

Hinweis: Sofern ein Arbeitgeber nicht an Tarifverträge gebunden ist, kann er für die Berechung der Sonn- und Feiertags- sowie Nachtzuschläge die in §3 EStG definierten Prozentsätze und den dort angesetzten arbeitsrechtlich vereinbarten Stundenlohn zugrunde legen, wodurch die Sozialversicherungspflicht und die Besteuerung vermieden werden.

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