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Archiv für die Kategorie ‘Gewerbliche Steuererklärung’

Der vom BMF jetzt veröffentlichte Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UstAE) tritt an die Stelle der bisherigen Regelwerke

Umsätze, die nach dem 31.10.2010 getätigt werden, müssen nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums den Regeln des soeben veröffentlichten Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UstAE) folgen. Mit der Neuauflage der Regelsystematik möchte man die inzwischen unübersichtlich gewordenen Umsatzsteuerrichtlinien (z.B. UstR 2008) ersetzen und die Aktualität des Leitfadens nach dem neuesten gesetzlichen Stand gewährleisten. Zu diesem Zweck soll die UstAE durch Schreiben des BMF bei Bedarf aktualisiert werden.

Ein praktischer Vorteil des neuen Systems: Der Anwendungserlass ist in Abschnitte eingeteilt, die sich nach der Gliederung des Umsatzsteuergesetzes richten, wodurch eine Zuordnung zu den gesetzlichen Bestimmungen erheblich vereinfacht wird.

Werfen Sie einen Blick in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/001__UStAE.html

Für Unternehmer steht zum Jahresende die Erstellung der Umsatzsteueranmeldung an. Bis zum 31. Mai 2011 müssen diese beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Oft erfolgt das Ausfüllen durch den Steuerberater oder die Steuersoftware – das Daten werden gleich dann automatisch online via Elster-Übertragung abgegeben.

Falls Sie die Umsatzsteuererklärung noch auf Papier selbst erstellen möchten oder müssen, stehen Ihnen jetzt die Formulare als Gratis-Download im PDF – Format zur Verfügung. Folgende USt-Formulare sind im Steuerjahr 2010 verfügbar:

  • USt 2A – Hauptformular für die Umsatzsteuer-Erklärung 2010
  • USt 2E – Erklärung für die Formulare
  • USt Anlage UR – für besondere Umsatzsteuer-Fälle
  • USt Anlage UN – für Unternehmer im Ausland

Lehren aus der Finanzkrise
Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur besseren Kapitalmarktregulation und mehr Produkttransparenz für Anleger

Auf vier Säulen baut das Bundeskabinett seinen Versuch, die Lehren aus der Krise in Gesetzesform zu prägen:

  1. Anleger sollen künftig besser vor falscher Beratung geschützt werden.
  2. Ein neuer Beipackzettel soll ähnlich wie bei Medikamenten vor Risiken und Nebenwirkungen warnen.
  3. Offene Immobilienfonds sollen vor dem Ausbluten durch zu stark gehäufte Rücknahmen bewahrt werden.
  4. Die unbemerkte Übernahmen eines Unternehmens durch heimliches Aufkaufen von Anteilen soll verhindert werden.

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Allerdings ist auch die Nichtabsetzbarkeit von Nachzahlungszinsen rechtens, so der BFH

Noch bis zum Jahr 1999 konnten Steuerpflichtige die Zinsen für fällige Steuernachzahlungen als Werbungskosten in der privaten Steuererklärung geltend machen. Diese Regelung wurde dann ersatzlos gestrichen. Trotzdem mussten die betreffenden Steuerzahler die Erstattungszinsen, die sie ihrerseits für fällige Steuererstattungen zugesprochen bekamen bislang als Einnahme versteuern. (mehr …)

Ab sofort können Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer für ihre Mitarbeiter online über das Elster-Portal abfragen (mehr …)

Das Haushaltsbegleitgesetz beschreibt die Einsparungen, durch die der Bund 20 Milliarden Euro bis 2014 einsparen will (mehr …)

Sobald das Pokerspielen berufsmäßig ausgeübt wird, sind die Gewinne gewerblich zu versteuern

Gelegentliches Pokerspielen zu Unterhaltungszwecken muss nicht versteuert werden, auch wenn dabei um Geld gespielt wurde und gelegentlich Gewinn abfällt.

Wer dagegen professionell pokert und gewinnt, erzielt nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD Frankfurt, Verfügung v. 22.4.2010, S 2240 A – 37 – St 210) einen Gewinn aus Gewerbebetrieb und muss seine Einkünfte nach Abzug der Einsätze und Kosten versteuern wie bei jedem anderem Gewerbe auch. Entscheidend sei die berufsmäßige Ausübung der Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung, so die OFD. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Spiel am realen Spieltisch oder via Internet erfolge.

Selbst die Frage, ob die jeweiligen Spiele legal sind oder nicht, sind für die steuerliche Relevanz ohne Belang.

Ab 2012 müssen Selbständige, die in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung verbleiben wollen, einen vierfach höheren Beitrag zahlen (mehr …)

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