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Die Regierung zieht Lehren aus der Finanzkrise – mehr Transparenz für Anleger und bessere Regulation des Kapitalmarktes

Lehren aus der Finanzkrise
Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur besseren Kapitalmarktregulation und mehr Produkttransparenz für Anleger

Auf vier Säulen baut das Bundeskabinett seinen Versuch, die Lehren aus der Krise in Gesetzesform zu prägen:

  1. Anleger sollen künftig besser vor falscher Beratung geschützt werden.
  2. Ein neuer Beipackzettel soll ähnlich wie bei Medikamenten vor Risiken und Nebenwirkungen warnen.
  3. Offene Immobilienfonds sollen vor dem Ausbluten durch zu stark gehäufte Rücknahmen bewahrt werden.
  4. Die unbemerkte Übernahmen eines Unternehmens durch heimliches Aufkaufen von Anteilen soll verhindert werden.

Als eines der großen Probleme der Finanzkrise, dem insbesondere die kleinen Privatanleger zum Opfer fielen, hat man die fehlende, nicht ausreichende oder schlichtweg falsche Beratung im Anlagebereich erkannt. Oftmals waren die Berater selbst überfordert, komplizierte Sachverhalte völlig zu überschauen oder aber sie verheimlichten Kunden Fakten nach dem Motto: Ist bis jetzt gut gegangen, wird schon weiter gut gehen. Dem soll das geplante Gesetz einen Riegel vorschieben: Alle Berater müssten dann von den Instituten mit Angabe der Qualifikation der BaFin gemeldet werden. Eine zentrale Beraterdatenbank soll aufgebaut werden. Bei Verstoß gegen eine Beratungspflicht können Sperren für die betroffenen Berater ausgesprochen werden.

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage…“. Dieses für Medikamente seit Jahrzehnten gültige Prinzip hat offensichtlich die Schreiber des neuen Gesetzentwurfes auch für den Finanzmarktsektor inspiriert. Der neue Beipackzettel, soll objektiv die Anlageform, die Anlagestrategie und gegebenenfalls vorhandene Ausfallrisiken beschreiben und potentielle Anleger so vor eventuell übereilten Entscheidungen warnen.

Nicht wenige Offene Immobilienfonds standen vor dem Problem, dass mit Ausbrechen der Krise eine große Anzahl ängstlicher Anleger ihre Fondsanteile zurückgeben wollten. Die Fonds selbst aber standen, wie bei Immobilien üblich in langfristigen Verbindlichkeiten. So kam es dann zum Kollaps einer Reihe von Fonds, die das Geld für die anstehenden Rücknahmewünsche nicht mehr aufbringen konnten. Geändert werden soll: Statt wie bisher an jedem Börsentag seine Anteile zurückgeben zu können werden Einsteiger in Offene Immobilienfonds zu einer Mindesthaltefrist von zwei Jahren verpflichtet, danach soll für weitere 2 Jahre ein Rücknahmeabschlag zu weiterem Halten anreizen.

Das unbemerkte Ankaufen von größeren Mengen an Anteilen eines Unternehmens wird „Anschleichen“ genannt. Diese für die betroffenen Unternehmen unter Umständen nicht ungefährliche Methode soll durch eine Erweiterung der Mitteilungspflichten zumindest erschwert werden.

Bildquelle: © Daniel Etzold – Fotolia.com

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