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Wie der Staat sparen will

Das Haushaltsbegleitgesetz beschreibt die Einsparungen, durch die der Bund 20 Milliarden Euro bis 2014 einsparen will

Am 1. September wurde der Entwurf für das Haushaltsbegleitgesetz vom Bundeskabinett verabschiedet. Das Vorhaben umfasst einen Teil der Sparpläne der Bundesregierung, die diese aus taktischen Gründen in einen durch den Bundesrat zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil aufgeteilt hatte.

Der jetzt verabschiedete Entwurf beinhaltet im Wesentlichen Änderungen im Sozial- und Steuergesetz und einige zusätzliche Abgaben. Zu den Letzteren zählt die Luftverkehrsabgabe, die natürlich vor allem die Vielflieger trifft. Für Kurzstrecken bis 2.500 Kilometer soll die Abgabe 8 Euro betragen, für Mittelstrecken bis 6.000 km 25 Euro und für Langstrecken 45 Euro. Die Abgabe soll für jedes verkaufte Ticket gelten, das für einen Flug ab dem 1.1.2011 gilt, sofern dieser nach dem 30.8.2010 gebucht wurde.

Bereits im Vorfeld heftig und emotional diskutiert wurde die Einschränkung des Elterngeldes, das nach dem Willen der Regierung für Empfänger des Arbeitslosengeldes II überhaupt nicht mehr und für alle anderen um 2% reduziert ausgezahlt wird: Die Einkommensersatzquote sinkt von 67% auf 65 % des vorigen Einkommens, zumindest für alle, die mehr als 1.200 Euro monatlich verdienen. Allerdings werden pauschal versteuerte Einkommen (Minijobs) nicht mehr angerechnet.

Für Hartz IV-Empfänger fast noch problematischer könnten jedoch die Streichung des Heizkostenzuschusses im Wohngeldgesetz sein, da gerade diese Gruppe häufig der Miethöhe wegen in Häusern mit mäßiger oder schlechter Wärmedämmung lebt und daher unter Umständen stark erhöhte Mietkosten in Kauf nehmen muss.

Bauern in kleineren Landwirtschaftsbetrieben müssen sich ebenfalls warm anziehen: Die Subventionen in Form der Steuerabschläge für die Energiekosten (Treibstoffe) werden von 40% auf 20% gesenkt, zugleich werden die Sockelbeträge, oberhalb derer die Subventionen überhaupt erst greifen, angehoben: Nur wer viel Energie verbraucht in der Landwirtschaft, wird durch die Subventionen belohnt.

Weitere Maßnahmen:

  • Die geplante Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrages auf 19,6 % ab 2014, wird zurückgenommen;
  • das so genannte Übergangsgeld, das Arbeitslose nach 12 Monaten für eine gewisse Zeit erhalten, bevor Sie zu Hartz IV- Empfängern werden, wird gestrichen;
  • die Insolvenzordnung (InsO) wird geändert, so dass z.B. der Fiskus bei bestehenden Steuerschulden leichter und schneller gegen eventuelle später entstehende Steuerguthaben aufrechnen kann.

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