Archiv für die Kategorie ‘Aktuelles’
Wer erst später feststellt das ein Drucker oder/und ein Scanner benötigt wird und diesen nicht im Bundle mit dem Computer erworben hat, der kann die Kosten für den Erwerb eines Multifunktionsgeräts als geringwertiges Wirtschaftsgut zum sofortigen Werbungskostenabzug geltend machen.
In voller Höhe als Werbungskosten können Aufwendungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden, allerdings darf dabei die Aufwendung für das einzelne Wirtschaftsgut nicht teurer als 410 € netto (Rechnungsbetrag: höchstens 487,90 €) sein.
Als geringwertiges Wirtschaftsgut bezeichnet man etwas was nicht nur im Verbund, anhand der betrieblichen Zweckbestimmung, mit einem anderen Wirtschaftsgut nutzbar ist. (mehr …)
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Der Countdown läuft, viele Steuerpflichtige beginnen erst jetzt damit die Steuererklärung auszufüllen, der Gesetzgeber befasst sich schon seit einiger Zeit mit der Vereinfachung der Steuerpraxis, die deutschen Wirtschaftsverbände begrüßen dies, haben allerdings auch einige Punkte kritisiert. Die wenigen Autofahrer die schon einmal ein Elektroauto fahren durften sind meist von der Durchzugskraft des Motors und von der geringen Lärmemission die ein solches KFZ aufweist begeistert, hauptsächlich ist wohl die geringere Schadstoffemission der Grund für die Überlegung auf ein elektrisch motorisiertes KFZ umzusteigen. Die Regierung will diese Entscheidung fördern und zwar mit Steuerbefreiungungen und Sonderrechten. ¿Habla Español? / Sprechen Sie spanisch? Sollten Sie beruflich bedingte Sprachkurse, in einem Land in dem diese Sprache hauptsächlich gesprochen wird besuchen, können Sie die Kosten dafür bei der Steuer absetzen, auch bei einer Mischung aus Sprachreise und privater Reise ist dies in einigen Fällen möglich.
Im Internet hat die heiße Phase des Ausfüllens der Steuerklärung 2010 begonnen, so berichtet man bei www.steuernsparen.de darüber das man sich nicht verrückt machen sollte wenn es knapp wird mit der Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. Mai 2011. Die Seite www.steuertipps.de weist darauf hin das die Abgabe der Steuererklärung sich lohnt und fast alle auch Geld vom Staat zurückbekommen, zusätzlich wird darüber informiert welche Belege der Steuererklärung in welcher Form beigefügt werden sollten. (mehr …)
Kosten die für einen Sprachkurs im Ausland entstehen können Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen – in den meisten Fällen allerdings nur anteilig. Bei der Recherche der abziehbaren Kosten ist nicht immer nur der zeitlichen Anteil des Unterrichts bei der Dauer des Auslandsaufenthalts ausschlaggebend. (mehr …)
Die großen deutschen Wirtschaftsverbände begrüßen das Ziel der Bundesregierung, die Steuerpraxis zu vereinfachen und das Steuerrecht von unnötiger Bürokratie zu befreien.
In einer gemeinsamen Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes (17/5125) formulierten der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband deutscher Banken, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Handelsverband Deutschland und der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Kritik.
Bemängelt wurde, ”dass die vorgesehenen Maßnahmen zuallererst eine Entlastung der Finanzverwaltung und in Teilbereichen der nicht gewerblichen Steuerpflichtigen ermöglichen, für die Unternehmen hingegen nur an vereinzelten, nachgeordneten Stellen Entlastungen beziehungsweise Steuervereinfachungen vorgesehen sind“. (mehr …)
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Diese Woche bescherte uns reichliche Neuigkeiten, am Anfang der Woche konnten wir darüber berichten, wie es möglich sein kann bei einem Erststudium mehr als die maximale Summe von 4000,- Euro bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abzusetzen. Am Dienstag erreichte uns eine Warnung vor dreisten Betrügern, das Bundesfinanzministerium selbst informierte über eine verbrecherische E-Mail Aktion in der die Datendiebe sich als „Bundesministerium der Finanzen“ ausgaben und den Betroffenen mitteilten das sie zu viel Einkommenssteuer gezahlt hätten, das Finanzamt wolle diese zurückerstatten, dazu müsse allerdings ein Antragsformular ausgefüllt werden. Abgefragt wurden so unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie das Passwort. Das Finanzamt will in Zukunft dem Steuerpflichtigen das Ausfüllen der Steuererklärung so angenehm wie möglich machen, der bayrische Finanzminister schlug vor das diese Steuererklärung dann schon vom Finanzamt vor ausgefüllt auf elektronischem Weg bereitgestellt werden soll, wenn dies mal nicht zu einem Interessenkonflikt zwischen Steuerzahlern und Steuereinnehmern führt. Für Gewerbetreibende dürfte interessant sein das die Gleichlautenden Ländererlasse vom 22.6.2009 zur vorläufigen Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurden.
Im Internet fanden wir unter anderem einen interessanten Artikel der zehn Tipps zum Steuern sparen bietet, außerdem informierte der Bund der Steuerzahler darüber das der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ Steuermehreinnahmen auf Rekordniveau (584,6 Milliarden Euro!) erwartet daraufhin forderte der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke in einem Statement einen schnellen Ausstieg aus dem Solidaritätszuschlag damit auch die Bürger etwas von den Steuermehreinnahmen haben. (mehr …)
Verfassungsmäßiges Zustandekommen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 TOP 8 der Sitzung AO I/2011 vom 28. Februar bis 2. März 2011.
Das Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 5. April 2011 (BStBl I S. …) hat innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2009 – 2 BvR 758/07 – eingeräumten Übergangsfrist die Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit derjenigen Normen beseitigt, die durch die sog. Koch-Steinbrück-Liste in das Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 eingeführt und seit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 nicht geändert worden sind.
Die gleich lautenden Erlasse vom 22. Juni 2009 (BStBl I S. 669) zur vorläufigen Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Wegen der Frage, ob das Haushaltsbegleitgesetz 2004 in verfassungsmäßiger Weise zustande gekommen ist, kommt ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr in Betracht.
QUELLE: BMF 2011/0306096
„Ein zentrales Vorhaben zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist die ‚Vorausgefüllte Steuererklärung’. Sie ist ein wichtiger Baustein für eine Steuervereinfachung. Der Bürger muss bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung unterstützt werden!“, forderte Finanzminister Georg Fahrenschon auf der Finanzamtsleitertagung des Bayerischen Landesamts für Steuern in Sonthofen.
Da die vorausgefüllte Steuererklärung ausschließlich elektronisch bereit gestellt werden soll, wird ein weiterer Anreiz für Bürger geschaffen, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Seit dem Jahr 2005 werden die Steuerprogramme von den Ländern bundesweit einheitlich im Rahmen des Vorhabens KONSENS entwickelt. Dies ist besonders effizient und wirtschaftlich, weil – im Gegensatz zu früher – Verfahren nur noch einmal für alle entwickelt werden. Für die Konzeption und Umsetzung der vorausgefüllten Steuererklärung ist in diesem Vorhaben Bayern federführend zuständig. Fahrenschon zeigte sich zuversichtlich, eine erste Stufe der vorausgefüllten Steuererklärung noch im Jahr 2013 zur Verfügung stellen zu können. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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Schon im Jahr 2020 sollen eine Million Elektro-Autos auf Deutschlands Straßen unterwegs sein, die dazu nötige Infrastruktur soll durch staatliche Hilfen aufgebaut werden. Zum einen wird eine verdoppelte Steuerbefreiung von Elektro-Autos in Aussicht gestellt, zum anderen sollen auch Sonderrechte für die Halter der umweltschonenden KFZ, die Energie für die Elektro-Motoren soll hauptsächlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden, einen Anschaffungsanreiz bieten.