106.029 Steuernummern doppelt vergeben
Obwohl jedem Steuerpflichtigen laut Abgabenordnung nur eine Steueridentifikationsnummer zugeordnet werden darf, ist es seit 2010 in 106.029 Fällen zur Vergabe mehrerer Nummern gekommen.
Diese Mehrfachzuweisungen würden durch Stilllegung der überzähligen Steueridentifikationsnummern bereinigt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestag, hib-Meldung vom 31.3.2014).
Die Zuordnung einer Steueridentifikationsnummer zu mehr als einer Person sei softwareseitig ausgeschlossen. Allerdings gebe es den Sachverhalt der Datenvermischung, schreibt die Bundesregierung. Das bedeute, dass zu einer Steueridentifikationsnummer die Daten zu mehr als einem Steuerpflichtigen gespeichert seien. Dazu lägen 2.500 Hinweise vor, von denen 440 Hinweise aufgeklärt worden seien.
Wie erkennen Sie, ob Sie betroffen sind?
Wenn einem Steuerpflichtigen mehr als eine Steueridentifikationsnummer zugeordnet wurde oder es zu einer Datenvermischung gekommen ist, kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die aktuellsten Meldedaten an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.
In der Folge kann es passieren, dass Arbeitgeber beim Verfahren für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) veraltete Meldedaten abrufen. Das erkennen Arbeitnehmer bei ihrer Lohnabrechnung – und müssen dann reagieren.
Was müssen Sie tun?
Ansprechpartner für Fragen und Probleme rund um die Steueridentifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dorthin wenden Sie sich
entweder per E-Mail an info@identifikationsmerkmal.de oder
per Brief an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn.
Folgende Angaben müssen Sie mitschicken, um eine (neue) Steuer-ID ausgestellt zu bekommen:
Name
Vorname
Adresse
Geburtsort
Geburtsdatum
Quelle: steuertipps.de
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