Anlage AUS - Funktionalität Steuersoftware: Formular, Import, Lohnsteuer
Die Anlage AUS ist als Vordruck der Steuererklärung für alle ausländischen Einkünfte sowie Steuern beizufügen. Es ist nicht entscheidend, ob die Einnahmen in einem Staat erzielt wurden, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht oder nicht.
In der Anlage AUS der Steuererklärung müssen alle Staaten separat aufgelistet werden, in denen steuerpflichtige Einkünfte erzielt wurden. In der Regel handelt es sich um Kapitaleinkünfte, es sind aber alle Einkunftsarten aufzuführen, die nicht in den Anlagen KAP, L, SO oder V eingetragen wurden.
Eine Berechnung für die Einkünfte aus Kapitalvermögen erfolgt nach deutschem Steuerrecht, deswegen können damit in Zusammenhang stehende Werbungskosten angegeben werden.
Anders als bei inländische Banken und Instituten ist die Abgeltungssteuer für ausländische Banken nicht relevant, denn Banken aus dem Ausland können nicht zu "Hilfsdiensten" für die deutsche Finanzverwaltung verpflichtet werden. Aus diesem Grund müssen die ausländischen Zinserträge in der Steuererklärung angegeben werden, das deutsche Finanzamt erhebt darauf pauschal eine Steuer von 25 Prozent. Die im ausländischen Staat geleistete Quellensteuer ist auf die Steuerschuld anzurechnen.
Ausländische Einkünfte, die im Inland steuerpflichtig sind (egal ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht oder nicht), müssen in den Anlagen zur Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Wurde auf diese Einkünfte im Ausland eine Steuer entrichtet, die der deutschen Einkommensteuer entspricht, (abhängig vom jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen), wird diese Steuer grundsätzlich auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Eine ausländische Steuer kann allerdings nur soweit angerechnet werden, bis der Betrag erreicht ist bei dem auf die ausländischen Einkünfte eine deutsche Einkommensteuer entfallen würde.
Formular AUS runterladen
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- Steuererklärung 2010 – Anlage AUS
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