Anlage L - Funktionalität Steuersoftware: Formular, Import, Lohnsteuer
Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft, Ausgaben sowie detaillierte Informationen zum
Flächen- und Viehbeständen werden in der Anlage L angegeben. In
der Landwirtschaft sowie in der
Forstwirtschaft geschieht die Gewinnermittlung
entweder über einen Betriebsvermögensvergleich oder die
Ermittlung des Gewinns, dieser wird durch den Überschuss der Einnahmen des
Betriebes über die Betriebsausgaben errechnet. Bei kleineren
landwirtschaftlichen Betrieben kann gegebenenfalls der Gewinn auch nach
Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG ermittelt werden. Bei
größeren Betrieben ist auch durchaus möglich das Einkünfte über den
Gewerbebetrieb erzielt werden, daher ist eine Prüfung nach den
Vorgaben des § 13 Abs. 1 EStG notwendig.
Angaben zur Flächennutzung und zur Tierhaltung sind im Steuerformular Anlage L sehr detailliert vorzunehmen. So müssen unter anderem die Vieheinheiten nach Tierart und Anzahl angegeben werden. Zudem sind die genauen Flächen des landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betriebes einzutragen. Auch die Nutzungsarten und Nutzungsrechte sowie der Viehbestand sind aufzuführen.
Die gesetzliche Grundlage für die Anlage L bildet der § 13 EStG, selbiger Paragraph gilt auch für die Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen.
Bei Bruttoeinnahmen ab 17.500,- Euro ist für jeden Betrieb, soweit keine Bilanz erstellt wird und keine Gewinnermittlung nach § 13 a EStG erfolgt, zusätzlich eine Anlage EÜR abzugeben.
Formular Anlage L runterladen
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- Steuererklärung 2010 – Anlage L
- Steuererklärung 2009 – Anlage L
- Steuererklärung 2008 – Anlage L
- Steuererklärung 2007 – Anlage L
Diese Steuersoftware unterstützt Anlage L
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