Anlage SO - Funktionalität Steuersoftware: Formular, Import, Lohnsteuer

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In dem Steuerformular Anlage SO sind die Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Unterhaltsleistungen, privaten Veräußerungsgeschäften (sofern sie steuerlich relevant sind), Leistungen sowie Abgeordnetenbezüge anzugeben. Aufwendungen können gegebenenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden. Wiederkehrende Bezüge, die nicht in dem Steuerformular Anlage R zu berücksichtigen sind, werden in der Anlage SO erfasst. Dazu gehören zum Beispiel: Zeitrenten, wiederkehrende Bezüge im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge oder Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs. Auch Unterhaltsleistungen, die von einem geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten geleistet wurden, soweit dieser die Unterhaltsleistungen mit Ihrer Zustimmung als Sonderausgaben abzieht (siehe Anlage U) sind in der Anlage SO anzugeben,

Steuerlich relevante private Veräußerungsgeschäfte, die in der Anlage SO zu erklären sind:

  • Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.
  • Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt, bei Wertpapieren gilt dies nur für Anschaffungen vor dem 1. 1. 2009.
  • Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter früher erfolgt als der Erwerb, dies gilt nur für Veräußerungen vor dem 1. 1. 2009.
  • Termingeschäfte, durch die Sie einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangen, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil nicht mehr als ein Jahr beträgt und der Erwerb des Rechts vor dem 1. 1. 2009 erfolgte.

Eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen der Anlage SO finden Sie hier: Anleitung Anlage SO


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