Anlage KAP - Funktionalität Steuersoftware: Formular, Import, Lohnsteuer

Spezielle Software für Anlage KAP

Die Anlage KAP dient zur Angabe der Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Beteiligungen an Unternehmen wie z.B. Dividenden. Neben inländischen Erträgen müssen auch ausländische Zahlungen angegeben werden. Entstandene Werbungskosten für diese Einkünfte können ggf. von der Steuer abgesetzt werden. Soweit die Kapitalerträge aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung erzielt wurden, sind sie diesen Einkünften zuzurechnen.

Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug abgegolten und die Abgabe der Anlage KAP entbehrlich.

In folgenden Fällen sind Angaben zu Einkünften aus Kapitalvermögen in der Anlage KAP dennoch erforderlich:

  • Wenn die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben.
  • Sollte keine Kirchensteuer auf Kapitalerträge einbehalten worden sein, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind.
  • Wenn Sie den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen wollen.
  • Wenn durch Sie ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wird.

In diesem Fall wird das Finanzamt prüfen, ob sich eine niedrigere Besteuerung Ihrer Kapitalerträge ergibt oder die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32 d Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommt.

Sie sollten die Anlage KAP auch dann ausfüllen wenn einer der folgenden Sachverhalte auf Sie zutrifft:

  • Es wurde inländische Kapitalertragsteuer einbehalten.
  • Es wurde Solidaritätszuschlag einbehalten.
  • Kirchensteuer wurde im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten angerechnet oder ist zu erstatten.
  • Es wurden nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV) anzurechnende Quellensteuern einbehalten.

Eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen der Anlage KAP finden Sie hier: Anleitung Anlage KAP

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Aktuelle Informationen zu Anlage KAP

Den Sparstrumpf vorm Fiskus retten.
Durch sparsames Wirtschaften hat sich so manch ein Rentner ein finanzielles Polster geschaffen. Leider macht der Fiskus aber selbst davor nicht halt und so sind Zinsen und Dividenden zu versteuern. Dazu wird die Kapitalertragsteuer von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wer Bescheid weiß wie der kann sich in vielen Fällen diese Steuer [...]

Neue Infotexte und Anleitungen zum Ausfüllen der Steuerformulare.
Das Ausfüllen eines Steuerformulars ist oftmals schwierig, es ist ja nicht nur das Einkommensteuerformular auszufüllen, sondern zusätzlich werden für bestimmte Fälle auch noch Erklärungen, die in den jeweiligen Anlagen zu machen sind, vom Finanzamt gefordert. Zu den wichtigsten Anlagen der Einkommenssteuererklärung finden Sie hier nun Beschreibungen und Informationen, die Ihnen beim Ausfüllen helfen sollen. Zu [...]

Muss die Anlage KAP weiterhin ausgefüllt werden?
Bedingt durch die Abgeltungsteuer, die ja schon von den Banken und Sparkassen erhoben wird, ist es normalerweise nicht mehr notwendig die privaten Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung 2010 zu erfassen. Allerdings kann die Anlage KAP in vielen Fällen nicht ohne weiteres umgangen werden. Lesen Sie hier wann es sinnvoll oder sogar pflichtig ist die Anlage KAP [...]

Steuererklärung 2010 ? das ändert sich für Kapitalanleger
Das Jahressteuergesetz 2010 beinhaltet einige Änderungen, die Kapitalanleger beachten sollten Wie bereits in den Vorjahren beinhaltet auch das Jahressteuergesetz 2010 einige Änderungen und Ergänzungen des Einkommensteuergesetzes. Die für Kapitalanleger relevanten Abschnitte fassen wir hier kurz zusammen. Wenn Banken bei der Berechnung der Kapitalertragssteuer Fehler gemacht haben, müssen sie diese erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme [...]

Tipps und Tricks für die Steuererklärung 2009 ? als kostenlose eBooks
Sie haben die Steuererklärung schon fertig, zahlen aber zu viele Steuern? Bei den Einkünften aus Zinsen und Dividenden sind Sie unsicher? Konz stellt kostenlose eBooks zum Download zur Verfügung. Lesen Sie mehr. Für das Betrachten der eBooks im PDF-Format benötigen Sie den Acrobat Reader. Die eBooks sind kostenfrei, Sie müssen sich fürs Runterladen nur bei [...]