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Mit ‘abgeltungssteuer’ getaggte Artikel

Bisher erfolgte der Einzug der Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer durch die Banken nur dann, wenn der Anleger seiner Bank auch einen Auftrag dazu erteilte. Dieses Wahlrecht soll ab 2014 entfallen denn ab dann wird der Einzug Pflicht. Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen sind für Mitglieder einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, kirchensteuerpflichtig. Acht oder Neun Prozent des Abgeltungsteuerbetrages beträgt die darauf anfallende Kirchensteuer .

Bei dem bisherigen Wahlrecht für Anleger konnten diese ihrem Kreditinstitut ihre Konfession mitteilen und mit dem Einbehalt der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer beauftragen, weiterhin war es bisher möglich den Kirchensteuerabzug erst später durch das Finanzamt über die Einkommensteuererklärung durchführen zu lassen, dies gilt nun nur noch bis 2013. Bedingt durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wird der künftige Kirchensteuerabzug umgestellt. Für ab 2014 zufließende Kapitalerträge erfolgt der Steuerabzug durch die Kreditinstitute automatisch. Dies betrifft insbesondere Banken, Bausparkassen und Versicherungen.

Das neue Verfahren soll dann so funktionieren: (mehr …)

Sollten Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen jährlich unter 20.000,- Euro (Grenze ab 2009) bleiben, ist es möglich das Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 80,- Euro im Jahr erhalten. Allerdings nur dann wenn Sie 400,- Euro im Jahr als vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen.

Als Arbeitnehmer können Sie diese Mittel vom Lohn abzweigen und Ihr Arbeitgeber kann diese laut Tarifvertrag oder Vereinbarung zusätzlich zum normalen Gehalt auszahlen. Die Förderung hat sich ab 2009 verbessert, wenn die Beiträge in betriebliche Beteiligungen wie Aktien, Aktienfonds, Genuss-Scheine, oder GmbH-Anteile angelegt werden. Der Satz für VL wurde von 18 % auf 20 % angehoben, die Einkommensgrenze für die Förderung stieg von 17.900,- Euro auf 20.000,- Euro. (mehr …)

Inhaber von Aktien, Fondsanteilen, Optionsscheinen oder auch Stillen Beteiligungen müssen im Prinzip ihre erzielten Gewinne versteuern. Nicht ganz so einfach festzustellen ist oft, wann etwas als Gewinn anzusehen ist, wann dieser steuerlich geltend zumache ist und in welchen Fällen eventuelle vorhandene Freibeträge ausgeschöpft sind oder nicht. (mehr …)

Ab dem 1.1.2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Alle Einkäufte aus Kapital wie z.B. Zinsen und Dividenen, aber auch aus dem Verkauf von Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten, werden einheitlich mit 25% besteuert. Zusätzlich wird auch der Solidaritätszuschlag und – sofern eingetragenes Kirchenmitglied – Kirchensteuer fällig. Dieser Betrag wird direkt von den Banken einbehalten und an die jeweiligen Organisationen überwiesen. (mehr …)

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