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Aktuelle Steuer-Nachrichten

Wir berichten regelmäßig über aktuelle Themen aus den Bereichen Steuererklärung und Steuersoftware.

Selbstständige, die zu einem oder auch mehreren Auftraggebern fahren, können diese Fahrten nach Reisekostengrundsätzen abrechen. Das bedeutet: Es entstehen höhere Betriebsausgaben als nur die Entfernungspauschale!

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Wer zum Beispiel als Berufspendler oder bei Unterhaltszahlungen hohe monatliche Kosten hat, kann sich Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte berücksichtigen lassen. Dann zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab.

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Zinsen für ein einer GmbH gewährtes und von dem Gesellschafter-Geschäftsführer übernommenes Darlehen sind bei diesem als Werbungskosten abziehbar, wenn die Gesamtwürdigung der Umstände ergibt, dass die Schuldübernahme vorrangig der Sicherung des Arbeitsplatzes diente und erst in zweiter Linie dem Interesse am Erhalt der Beteiligung.

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Die Künstlersozialabgabe steigt zum zweiten Mal in Folge: Ab 2014 beträgt sie 5,2 %. Ob auch Sie zu den abgabepflichtigen Unternehmern gehören, erklären wir Ihnen hier.

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Die Vorschriften der Abgabenordnung, nach denen auf ausgesetzte Steuerbeträge Zinsen von jährlich 6 % zu zahlen sind, verstoßen jedenfalls für einen Zinslauf von 2004 bis 2011 nicht gegen die Verfassung. Das hat das FG Hamburg entschieden. Die Revision ist bereits beim BFH anhängig.

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Leistungen, die ein Arbeitsvermittler gegenüber einem Arbeitslosen auf der Grundlage eines unmittelbar mit diesem geschlossenen Vertrages erbringt, unterliegen der Umsatzsteuer, entschied das FG Schleswig-Holstein.

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Mietaufwendungen für die selbstgenutzte Wohnung können keine Werbungskosten bei den nunmehr erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der bislang selbst bewohnten Eigentumswohnung sein, entschied das FG Schleswig-Holstein.

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Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dürfen Sie Werbungskosten von den Einnahmen abziehen. Gerade wenn eine vermietete Immobilie mit Darlehen finanziert ist, entsteht durch die hohen Ausgaben für Zinsen und andere Werbungskosten oft ein Verlust, den Sie mit anderen Einkünften in der Steuererklärung verrechnen können.

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