Aktuelle Steuer-Nachrichten
Während das Militär der USA den Luftraum offiziell für den Weihnachtsmann freigibt, haben wir in Deutschland um die Weihnachtszeit den sogenannten Finanzfrieden. In der Zeit vom 15. Dezember bis zum 27. Dezember gilt in den meisten Finanzämtern die „staade“ Zeit oder anders bezeichnet, der Weihnachtsfrieden. In dieser Zeit sollen keine Mahnungen verschickt werden und auch dass Festsetzen von Zwangsgeldern wird ausgesetzt. Auf die Durchführung von Außenprüfungen wird im Weihnachtsfrieden auch verzichtet. Aber Vorsicht sobald der Weihnachtsfrieden erst einmal vorbei ist geht alles wieder seinen normalen Weg!
Was allerdings ein wenig nachdenklich stimmt ist der Begriff Friede, denn was herrscht dann wenn die Zeit des Finanzfriedens zwischen den Finanzbehörden und den Bürgern und Bürgerinnen vorbei ist? Weiterlesen »
Nein sicherlich nicht, Herr Dr. Schäuble wird gegenwärtig weiterhin die Zügel des Bundesministeriums für Finanzen in der Hand behalten, und uns hoffentlich sicher durch die gegenwärtige wirtschaftlich nicht ganz optimale Situation geleiten. Der Nachwuchsminister oder besser die Nachwuchsministerin wurde bei dem Video-Wettbewerb „Minister in 60 Sekunden“ des Bundesfinanzministeriums gekürt. Die Aufgabe bestand darin in 60 Sekunden zu erklären, warum wir den Euro brauchen oder die Frage zu beantworten, ob sich der Staat mit Schulden finanzieren soll: Zahlreiche Jugendliche nahmen teil und eine Fachjury des BMF sowie die Besucherinnen und Besucher des YouTube-Kanals des Bundesfinanzministeriums haben aus den neun Finalisten drei Gewinner ermittelt.
In der Plenarsitzung vom 16. Dezember 2011 haben die Länder der BRD einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Änderung des Glückspielstaatsvertrages flankieren und das Steuerrecht für Sportwetten öffnen soll. Das Ziel ist dass, in Zukunft Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter gleich zu besteuern.
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Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Langsam neigt sich das wirtschaftlich durchaus turbulente Jahr 2011 dem Ende zu, bedingt durch viele Änderungen im Steuerrecht ist es ratsam sich schon vorab zu informieren, was sich im Jahr 2012 alles ändern wird. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) machte darauf aufmerksam das beim Jahreswechsel auf das Verjährungsrecht zum Beispiel bei Ansprüchen auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück zu achten ist. Das Kabinett hat nun ein Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen, das die Steuerzahler in den Jahren 2013 und 2014 entlasten soll. Das Bundesministerium informierte über das Rentenbezugsmitteilungsverfahren. Wer es geschickt anstellt, der kann zum Zeitpunkt des Jahreswechsels die Abzugsbeträge für zwei Jahre auszunutzen und so Steuern sparen. Das Bundesministerium der Finanzen hat den Start eines weiteren elektronischen Übermittlungsverfahrens verschoben, die „elektronische Übermittlung von Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften für beschränkt Steuerpflichtige sowie von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung mit mehr als 10 Beteiligten“ wurde vom Januar 2012 auf den Januar 2013 neu terminiert. Was sich 2012 sonst noch alles in Sachen Steuern ändern wird, können Sie in den Informationen zu den steuerlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2012 lesen.
Auch im Internet fanden wir Informationen zum Jahreswechsel, das schönste zum Jahresende ist vor dem Weihnachtsfest für viele sicherlich das Weihnachtsgeld, es kann allerdings sowohl für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber lohnend sein das Weihnachtsgeld in eine Altersvorsorge umzuwandeln, um so Abgaben zu sparen. Steuerliche Überlegungen zum Jahresende für Arbeitnehmer und Arbeitgeber fanden wir bei haufe.de.
Ein Blick auf den Kalender zeigt, dass dies der letzte Steuernewsletter für das Jahr 2011 sein wird, haben Sie vielen Dank für Ihr reges Interesse! Wir wünschen allen unseren Lesern ein frohes und gemütliches Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2012! Weiterlesen »
Was ändert sich im nächsten Jahr? Informationen zu den steuerlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2012
Wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung wurden im Jahr 2011 auf den Weg gebracht. Über die wesentlichen Änderungen, die ab dem 1. Januar 2012 in Kraft treten werden sowie über wichtige Informationen für die Steuerzahler lesen informiert das BMF wie folgt:
Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Für Eltern ergeben sich ab dem 1. Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Neuregelung verzichtet auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung. Wer Kinderbetreuungskosten hat, soll diese künftig steuerlich geltend machen können. Nur die Aufwendungen an sich müssen – wie bisher – belegt werden können. Insgesamt reduziert sich der Nachweis- und Erklärungsaufwand bei der „Anlage Kind“ zur Einkommensteuererklärung deutlich.
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Einkommensteuererklärungen mit Einkünften nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 EStG sind nach § 25 Absatz 4 i.V.m. § 52 Absatz 39 Einkommensteuergesetz (EStG) ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Aus technischen Gründen kann für beschränkt Steuerpflichtige zum 1. Januar 2012 noch kein Zugang für die elektronische Übermittlung eröffnet werden. Deshalb sind die Einkommensteuererklärungen beschränkt Steuerpflichtiger bis zur Eröffnung eines entsprechenden Zugangs – gemäß dem derzeitigem Planungsstand ist die Eröffnung zum 1. Januar 2013 vorgesehen – weiterhin in Papierform einzureichen. Weiterlesen »
Steuerabzugsbeträge die für Handwerker und Hilfen in Haus und Garten anfallen können zu einem steuerlichen Vorteil führen denn, wenn Sie diese Arbeiten zur Zeit des Jahreswechsels ausführen lassen, haben Sie die Möglichkeit, die Abzugsbeträge für zwei Jahre auszunutzen. Mit Ausnahme der unten beschriebenen Sachverhalte gibt es die Abzugsbeträge im Jahr der Zahlung. Ihr Gestaltungspotenzial ergibt sich, wenn Sie den Zahlungszeitpunkt bestimmen können. Gestaltungsbedarf gibt es dann, wenn Sie den jährlichen Abzugsbetrag bereits ausgeschöpft haben. Weiterlesen »
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nahm einem umfangreichen Schreiben Stellung zu dem Verfahren § 22a EStG. Rentenbezugsmitteilungen müssen nach § 22a Abs. 1 Sätze 1, 2 EStG von den Mitteilungspflichtigen durch Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die zentrale Stelle übermittelt werden. Hierbei hat der Mitteilungspflichtige für Rentenbezugsmitteilungen, die für den Veranlagungszeitraum 2010 ff. zu übermitteln sind, die im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung zu beachten (§ 22a Abs. 1 Satz 1 EStG).
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Steuererklärung 2017
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