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Heute endet der weihnachtliche Finanzfrieden

Finanzamt Weihnachtsfrieden 2011Während das Militär der USA den Luftraum offiziell für den Weihnachtsmann freigibt, haben wir in Deutschland um die Weihnachtszeit den sogenannten Finanzfrieden. In der Zeit vom 15. Dezember bis zum 27. Dezember gilt in den meisten Finanzämtern die „staade“ Zeit oder anders bezeichnet, der Weihnachtsfrieden. In dieser Zeit sollen keine Mahnungen verschickt werden und auch dass Festsetzen von Zwangsgeldern wird ausgesetzt.  Auf die Durchführung von Außenprüfungen wird im Weihnachtsfrieden auch verzichtet. Aber Vorsicht sobald der Weihnachtsfrieden erst einmal vorbei ist geht alles wieder seinen normalen Weg!

Was allerdings ein wenig nachdenklich stimmt ist der Begriff Friede, denn was herrscht dann wenn die Zeit des Finanzfriedens zwischen den Finanzbehörden und den Bürgern und Bürgerinnen vorbei ist?

Thüringen
Finanzminister Wolfgang Voß hat dieses Jahr für die Zeit vom 22. bis zum 27. Dezember den “Weihnachtsfrieden“ in den Thüringer Finanzbehörden festgelegt. Die letzten Mahnbriefe vor Weihnachten werden deshalb am 15. Dezember verschickt.

In der Zeit des “Weihnachtsfriedens“ werde man keine Steuern anmahnen, keine Zwangsgelder festsetzen, keine Bürgerinnen und Bürger vorladen, keine Außenprüfungen vornehmen und auch keine Vollstreckungen durchführen. In den Steuerstraf- und Bußgeldverfahren wird an diesen Tagen ebenfalls Zurückhaltung gewahrt. „Wir wollen damit auch ein Zeichen setzen und die Bürgerinnen und Bürger nicht in der Zeit des Festes belasten“, sagt der Minister. In zahlreichen Ländern hat sich die Tradition durchgesetzt, so auch in Thüringen, wo nun zum 21. Mal die weihnachtliche Ruhe vorm Finanzamt angeordnet wurde.

Für jede Regel gibt es eine Ausnahme, so auch beim “Weihnachtsfrieden“. Bei Situationen, die einen Aufschub nicht rechtfertigen, z. B. bei drohender Verjährung, muss die Finanzverwaltung allerdings aktiv werden.

QUELLE: FinMin Thüringen, Medieninformation v. 15.12.2011

Nordrhein Westfalen
Auch die Finanzämter in NRW werden in diesem Jahr den „Weihnachtsfrieden“ wahren. Das erklärte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Im Rahmen eines Erlasses wies er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Finanzverwaltung an, vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember 2011 Maßnahmen zurückzustellen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belastend sein könnten.

In diesem Zeitraum sollen die Finanzämter keine Betriebsprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen von dieser Regel sollen nur gelten, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.

Steuerbescheide werden allerdings, wie im Vorjahr auch, während des  Weihnachtsfriedens versandt. Diese Regelung habe sich bereits in den zurückliegenden Jahren bewährt, denn so würden Steuererstattungen nicht verzögert. Viele Bürger machten gerade zum Jahresende finanzielle Pläne.

QUELLE: FinMin NRW, Pressemitteilung v. 16.12.2011

Bayern
Die bayerischen Finanzämter werden auch in diesem Jahr den „Weihnachtsfrieden“ wahren, so Dr. Markus Söder, Finanzminister. Die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung sehen in der Zeit vom 20. Dezember 2011 bis einschließlich Neujahr von allen Maßnahmen ab, die für den Steuerzahler belastend sein können.

Die Finanzämter sollen während des „Weihnachtsfriedens“ vor allem keine Außenprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen von dieser Regel solle es nur geben, wenn die Finanzverwaltung, etwa wegen drohender Verjährung, handeln müsse, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden jedoch wie im Vorjahr auch im „Weihnachtsfrieden“ versandt. Diese Regelung hat sich bewährt, denn viele Bürger machen gerade zum Jahresende finanzielle Pläne. Außerdem würden dadurch Steuererstattungen nicht verzögert.

QUELLE: FinMin Bayern, Pressemitteilung 414/2011 v. 22.12.2011

Brandenburg
Brandenburgische Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen müssen sich während der Weihnachtszeit keine Sorgen wegen einer möglichen Vollstreckung durch das Finanzamt machen. Auch in diesem Jahr werden Brandenburgs Finanzämter den „Weihnachtsfrieden“ wahren. „In der Zeit vom 23. Dezember bis einschließlich Silvester werden die Finanzämter von Maßnahmen absehen, die für die Steuerzahler belastend sein können“, teilte Finanzminister Helmuth Markov heute in Potsdam mit.

„Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrückständen machen müssen“, begründete Markov den Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerzahler. Im Einzelnen bedeute dies, dass die Finanzämter keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde. Dagegen würden wie in den Vorjahren Steuerbescheide auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit Steuererstattungen für die Steuerzahler nicht verzögert würden.

Finanzminister Markov bittet außerdem darum, auch während der Weihnachtszeit fällige Steuern pünktlich zu entrichten. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen.

QUELLE: FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 21.12.2011

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