Aktuelle Steuer-Nachrichten
Wenn ein Fahrtenbuch nicht während des ganzen Kalenderjahres geführt wird, ist dies laut einem Urteil (27. April 2012 (Az. 4 K 3589/09 E)) des 4. Senats des Finanzgerichts Münster nicht ordnungsgemäß. Der Kläger, der von seinem Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen hatte, begann am 1. Mai des Streitjahres, für dieses Fahrzeug ein (inhaltlich ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch zu führen. Weiterlesen »
Der Bundesfinanzhof hat mit positiven Urteilen für Grundeigentümer aktuell entschieden, dass die Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig sein können. Das höchste Finanzgericht Deutschlands erlaubt den Abzug, sofern durch die Baumaßnahmen konkrete Gesundheitsgefährdungen abgewehrt oder andere unausweichliche Schäden beseitigt werden. Weiterlesen »
Nach dem die Projektphase sowie die umfangreichen als auch erfolgreichen Konsultationen zwischen der Bundesregierung und den Nutzern der E-Bilanz abgelaufen sind soll nun auch im Bereich der Bilanzen das digitale Zeitalter beginnen: Durch die Einführung der E-Bilanz wird die Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen an die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte angepasst. Spätestens bis 2013 soll diese bereits komplett elektronisch erfolgen. Papierbasierte Verfahrensabläufe sollen ab diesem Zeitpunkt dann endgültig der Vergangenheit angehören. Die E-Bilanz wird wie geplant kommen und die Wirtschaftsteilnehmer können auf bereits getätigte Investitionen vertrauen. Weiterlesen »
Wenn Sie als Mieter mal wieder die regelmäßige Betriebskostenabrechnung des Vorjahres in den Händen halten, ärgern Sie sich vielleicht über die abermals ordentlich gestiegenen Energiekosten, die dafür sorgen, dass die Parallelmiete immer höher ausfällt. Vielen Mietern ist nicht bewusst, dass auch sie Anteile der Betriebskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen bei der Steuer geltend machen und somit absetzen können. Weiterlesen »
Der späteste Abgabetermin für diejenigen die verpflichtet waren die Steuererklärung 2011 abzugeben war der 31 Mai 2012, es gab die Möglichkeit einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen, wer auch dies verpasst hat, muss sich nun die Frage stellen, womit er seitens des Finanzamts rechnen muss. Sobald eine Abgabe der Steuererklärung Pflicht ist, muss diese innerhalb von fünf Monaten in der Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Mai abgegeben werden, dabei ist der 31.05. in den meisten Fällen der letztmögliche Abgabetermin, wenn dieses Datum auf einen Sonntag fällt, gilt der nächste Werktag als Abgabetermin (§ 108 Abs. 3 AO). Allerdings hat das hat das Finanzamt meist nichts dagegen, wenn Sie die Steuererklärung einige Tage oder auch eine Woche später einreichen. Sollten Sie allerdings auch diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, müssen Sie mit Sanktionen rechnen, wenn Sie sich nicht vorher bei Ihrem Finanzamt mit der Angabe eines guten Grundes melden. Weiterlesen »
Der Abgabetermin rückt immer näher und so manch einer gerät darüber in Stress, auch wenn das Erstellen der Steuererklärung 2011 durch die Verwendung von Software die Sie beim Ausfüllen der Steuerformulare am Computer unterstützt um einiges einfacher geworden ist, kostet es noch Zeit die sinnvoller genutzt werden könnte. Da stellt sich die Frage ob Sie denn auch wirklich verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, hier sind einige Regeln, die Ihnen diese Frage beantworten können:
Insgesamt umfasst das Jahressteuergesetz 2013 ganze 49 einzelne Steuerrechtsänderungen aus verschiedenen Steuerbereichen. Umgesetzt werden neben europäischem Recht auch Maßnahmen zur Wahrung des Steueraufkommens sowie zum Bürokratieabbau. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer steuerpolitischen Linie, das rechtlich Erforderliche und Vereinfachende umzusetzen sowie die Haushaltskonsoliderung zielstrebig fortzusetzen.
Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sind dabei die folgenden Maßnahmen besonders hervorzuheben: Weiterlesen »
Kurz bevor die Abgabefrist 31. Mai in Sicht kommt, spricht sich der Präsident des BFH Rudolf Mellinghoff für die Vereinfachung der Steuererklärung aus. Dies zeigt, dass nicht nur der Steuerpflichtige an der durchaus noch gegebenen Komplexität der Steuererklärung leidet, sondern wohl auch die damit befassten Behörden. „Ich kann mir ein Steuerrecht vorstellen, in dem ein Arbeitnehmer, der nur geringe Werbungskosten und keine weiteren Einkünfte hat, kaum jemals eine Steuererklärung abgeben muss“, bemerkte Mellinghoff gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ am Samstag. „Wenn doch, müssten zwei DIN-A4-Seiten für die Erklärung reichen.“
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Steuererklärung 2017
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