Archiv für die Kategorie ‘Steuerrecht’
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird in der Regel ein Zuschlag von 0,03% des Fahrzeugbruttolistenpreises pauschal erhoben. Diese Regelung ist für viele Steuerzahler ungünstig. Bei einer genauen Abrechnung würden sie bares Geld sparen. Bei einem betroffenen Steuerzahler machte die unterschiedliche Berechnungsweise einen geldwerten Vorteil von knapp 1.000 Euro im Jahr aus. Deshalb klagte er mit Hilfe des Bundes der Steuerzahler gegen diese Regelung.
Mit Erfolg. Das Niedersächsische Finanzgericht gab dem Kläger Recht, allerdings legte das Finanzamt gegen das Urteil postwendend Revision beim Bundesfinanzhof ein.
Nun gibt das Finanzamt klein bei und zieht (mehr …)
Wollen Sie eine Immobilie vermieten? Dann stellt sich sicherlich die Frage wie Sie das Finanzamt bei der Anschaffung und der Renovierung des Objekts am besten an den Kosten beteiligen können.
Nur die Anschaffungskosten für die Gebäude sind steuerlich begünstigt. Der dazugehörige Grund bleibt bei der weiteren Betrachtung unberücksichtigt. Einen erheblichen Verlust, der zur Senkung der Steuerlast für die nächsten Jahre dienen könnte, können Sie durch die Anschaffungskosten nicht geltend machen, allerdings wirken sich die Anschaffungskosten über die so genannte Absetzung für Abnutzung (AfA) aus. Die AFA beträgt für die meisten Objekte 2 % der Anschaffungskosten.
Wichtig: Sollten Sie noch vor Januar 2006 ein Haus selbst gebaut oder ein neues Haus gekauft haben, können Sie die höhere degressive Abschreibung in Anspruch nehmen.(Ein Haus ist „neu“ bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung) (mehr …)
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Die Steuer-News informieren Sie mittels einer Zusammenfassung über ausgesuchte Neuigkeiten der letzten Woche.
Eine Prüfung des Entwurfes des Steuervereinfachungsgesetzes seitens der Bundesregierung war in dieser Woche das erste Thema in unseren Steuer-News. Wer die Berichtserstattung über die Katastrophen in Japan verfolgt, wird sicherlich feststellen das dieses ferne Land stark angeschlagen wurde, diejenigen die den Japanern finanzielle Hilfe zukommen lassen wollen werden vermutlich die Informationen des Bundesfinanzministeriums nützlich finden. Der erste April verleitete einen unserer Autoren dazu eine gewagte Geschichte über eine neue Steuerreform zu veröffentlichen, dies war natürlich nicht mehr als ein kleiner Aprilscherz. Wollen wir hoffen das es nie soweit kommen wird, wie es in diesem Artikel beschrieben wurde. Unser Autor gelobt das er alles frei erfunden hat.
Die Neuigkeiten aus dem Internet ließen verlauten das es auch in Zukunft keine als von der Linksfraktion als Millionärssteuer bezeichnete Vermögenssteuer geben wird, außerdem gab es interessante Informationen dazu das ein bereits ergangener Steuerbescheid nicht wegen „neuer Tatsachen“ zu Ungunsten des Steuerpflichtigen geändert werden darf. (mehr …)
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan im März 2011.
Durch die Naturkatastrophen und die daraus resultierenden weitergehenden Folgen, insbesondere die Nuklearkatastrophen, sind in großen Teilen Japans erhebliche Schäden zu verzeichnen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen, in diesem Schreiben des BMF vom 24. März 2011, zusammengefasst. Sie gelten vom 11. März bis zum 31. Dezember 2011. (mehr …)
Viele der vom Bundesrat zum Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes vorgeschlagenen Änderungsvorschläge will die Bundesregierung prüfen.
Aus einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/5196) vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung kann entnommen werden dass auch die aus Vereinfachungsgründen vorgeschlagene Möglichkeit, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben, noch einmal überprüft werden soll.
Abgelehnt hatte diesen Vorschlag bereits der Bundesrat, die Bundesregierung vertritt jedoch die Meinung ”dass die Eröffnung der Möglichkeit zur gleichzeitigen Abgabe von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre für viele Steuerpflichtige eine Erleichterung darstellt“.
QUELLE: Deutscher Bundestag, hib Meldungen
Was gab es Neues rund um das Thema Steuern in dieser Woche? Hier haben wir interessante Neuigkeiten für Sie noch einmal zusammengefasst.
In dieser Woche löste der von vielen schon sehnlichst erwartete Frühling den kalten Winter ab, allerdings beginnt der Frühling meist mit dem Frühjahrsputz. Das dieser vom Staat mittels einer finanziellen Entlastung belohnt wird, dürfte die Motivation enorm stärken. Beamte müssen mit Steuernachzahlungen rechnen. Wie Sie als Beamter die Nachzahlung möglichst gering halten oder vermeiden können, lesen Sie hier. Einige Banken werden es voraussichtlich nicht schaffen, die für die Einkommensteuererklärung notwendigen Steuerbescheinigungen pünktlich bereitzustellen. Wie Sie in diesem Fall vorgehen sollten, haben wir für Sie recherchiert.
Auch in dieser Woche fanden wir wieder zwei interessante Artikel im Internet zum Thema Steuern. Die Frage, ab wann ein Student bereits ein Arbeitnehmer ist, beleuchtete die Haufe Redaktion. Für Musiker hochinteressant ist sicherlich, dass sie Ihren Übungsraum besser als Betriebsstätte anstatt als Arbeitszimmer angeben – so kann der volle Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden. (mehr …)
Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung hat sich der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 01. Januar 2010 in wesentlichen Bereichen verändert. Beim Lohnsteuerabzug wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, während bei der Veranlagung mit der Steuererklärung nur die tatsächlich geleisteten Beiträge berücksichtigt werden. Bei Zeitsoldaten und Beamten wird eine Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt, die oft zu hoch ausfällt und zu Steuernachzahlungen führt.
Zeitsoldaten und Beamte unterliegen keiner Renten- und Krankenversicherungspflicht. Sie erhalten über die Beihilfe einen Zuschuss bei Krankheitskosten. Die Beihilfe stellt einen Teil der Krankenversicherung dar. Der nicht abgedeckte Teil sollte durch private Krankenversicherung restversichert werden. Die Beiträge hierzu sind in vielen Fällen sehr gering. (mehr …)
Endlich ist er da! Der Frühling verdrängt den kalten Winter und die ersten Sonnenstrahlen locken die Menschen aus den Häusern. Allerdings ist dies auch die Zeit in der eine recht aufwändige Tätigkeit durchzuführen ist, der Frühjahrsputz. Die Motivation den Frühjahrsputz durchzuführen steigert der Staat, denn wenn Sie eine bezahlte Hilfe für Haus und Garten einsetzen erhalten Sie eine finanzielle Entlastung.
Den staatlichen Zuschuss können Sie auch bekommen wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt Arbeiten durch einen Handwerker ausführen lassen. Eine finanzielle Entlastung können Sie sogar dann erhalten, wenn Sie selbst weder eine Haushaltshilfe beschäftigen noch einen Handwerker im Haus hatten: (mehr …)
Steuererklärung 2017
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