Unabhängige Informationen zur Steuererklärung + Steuer-Software
Sie sind hier:

Frühjahrsputz mit staatlicher Hilfe!

Endlich ist er da! Der Frühling verdrängt den kalten Winter und die ersten Sonnenstrahlen locken die Menschen aus den Häusern. Allerdings ist dies auch die Zeit in der eine recht aufwändige Tätigkeit durchzuführen ist, der Frühjahrsputz. Die Motivation den Frühjahrsputz durchzuführen steigert der Staat, denn wenn Sie eine bezahlte Hilfe für Haus und Garten einsetzen erhalten Sie eine finanzielle Entlastung.

Den staatlichen Zuschuss können Sie auch bekommen wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt Arbeiten durch einen Handwerker ausführen lassen. Eine finanzielle Entlastung können Sie sogar dann erhalten, wenn Sie selbst weder eine Haushaltshilfe beschäftigen noch einen Handwerker im Haus hatten: Denn als Mieter oder Wohnungseigentümer finanzieren Sie bereits über die Nebenkosten bzw. das Hausgeld solche Kosten. Das gilt auch dann, wenn Sie in einer Senioren-Residenz untergebracht sind. In diesem Fall sind allerdings besondere Voraussetzungen zu beachten.

Seit 2009 ermäßigt sich Ihre tarifliche Einkommensteuer

  • bei Handwerkerleistungen für Maßnahmen zur Renovierung, Modernisierung und Erhaltung von Wohnung und Garten um 20% der von Ihnen getragenen Aufwendungen, aber höchstens um 1.200 Euro;
  • bei sonstigen haushaltsnahen Arbeiten (keine Handwerkerleistungen)
    um 20% (höchstens 510 Euro) der von Ihnen getragenen Aufwendungen für eine haushaltsnahe 400-Euro-Kraft/kurzfristig angestellte Kraft (Mini-Job);
    um 20% (höchstens 4.000 Euro) der von Ihnen getragenen Aufwendungen für eine sozialversicherungspflichtige Hilfe, ein Dienstleistungsunternehmen oder eine Au-pair-Kraft.

    Die Abzugsbeträge können Sie nebeneinander geltend machen.

Jeder Steuerpflichtige bekommt die Steuerabzugsbeträge nur einmal im Kalenderjahr (BMF-Schreiben vom 15.2.2010, BStBl. 2010 I S. 140 Rz. 50). Dies gilt auch, wenn die Kosten für mehr als eine selbst genutzte Wohnung angefallen sind, zum Beispiel für Ihren Hauptwohnsitz und für Ihre Ferienwohnung.

Die Steuerabzugsbeträge erhalten Sie auf Antrag. Dazu machen Sie im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung auf der Seite 3 die erforderlichen Angaben.

QUELLE: www.steuertipps.de

Steuer-News per Email

Immer auf dem Laufenden bleiben
Wir geben Ihre Daten nicht weiter! Fragen?

Formulare runterladen

Kampf dem Formular-Frust

Benötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise