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Archiv für die Kategorie ‘Private Steuererklärung’

Auch wenn das Sozialamt Angehörige zur Kasse bittet, ist die Absetzbarkeit der Kosten dadurch nicht gewährleistet

Es hat fast etwas Absurdes: Ein Angehöriger kann für die Kosten seiner Heimunterbringung nicht selbst aufkommen, weswegen das Sozialamt eine Kostenbeteiligung des Steuerzahlers einfordert. Möchte dieser nun aber seine erhöhten Ausgaben steuermindernd geltend machen, so prüft das Finanzamt zunächst die Bedürftigkeit des Angehörigen. Liegt dieser mit seinen Einkünften aus Rente, Sozialleistungen und den Zahlungen des Steuerzahlers über dem Existenzminimum von 8004 €, so wird eine Bedürftigkeit aus steuerlicher Sicht nicht anerkannt.
Die vom Sozialamt als zwingend geforderten Kostenbeteiligungen des Steuerpflichtigen tragen also selbst dazu bei, dass der Angehörige aus steuerlicher Sicht nicht mehr als bedürftig anzusehen ist.

Eine entsprechende Klage vor dem  Finanzgericht Düsseldorf wurde an den Bundesfinanzhof weiter verwiesen, der nun zu klären hat ob die zweierlei Maß, mit denen Finanzamt und Sozialamt messen, auf einer gesetzlichen Grundlage stehen (FG Düsseldorf, Urteil vom 1.2.2010, Az. 11 K 1966/08; Az. der Revision VI R 14/10).

Die Pauschalbeträge für die Absetzbarkeit von berufsbedingten Umzugskosten sind erneut erhöht worden

Wer umzieht, gleichgültig aus welchem Anlass, hat einige stressreiche Tage zu bewältigen. Ein erfreulicher Nebenaspekt dabei ist, dass der Fiskus eine ganze Reihe steuerlicher Vorteile bietet, wenn der Umzug nachweislich beruflich bedingt ist.

Zu den absetzbaren Kosten gehören unter anderem:

  • die Transportkosten für das Umzugsgut
  • Reisekosten
  • eventuell anfallende parallele Mietzahlungen
  • Maklergebühren
  • Kosten für Nachhilfeunterricht der Kinder
  • Anschaffungskosten für einen Kochherd und für Heizöfen
  • sonstige Umzugskosten

Sonstige Umzugskosten sind zum Beispiel Trinkgeldern für die Umzugshelfer oder für die Ummeldung auf der Gemeinde.

Doch auch wer nicht jeden einzelnen Beleg aufheben möchte, kann über die Pauschbeträge von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Diese wurden seit dem 1.1.2010 erhöht auf 1271 € für Verheiratete beziehungsweise auf 636 € für Ledige. Und für jede weitere Person im Haushalt gibt es noch mal 280 € als Pauschale obendrauf. Als Verheiratete gelten übrigens nicht nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften, sondern auch Geschiedene und Verwitwete.

Bundesfinanzminister Schäuble und sein Schweizer Kollege unterzeichneten ein Abkommen, das viele Steuerschlupflöcher schließt – aber die Anonymität der Steuersünder weiter wahrt (mehr …)


Die Gesetzesgrundlage biete keinen Anhaltspunkt für eine doppelte Anrechenbarkeit von Handwerkerleistungen im Haushalt, auch nicht bei zwei geführten Haushalten
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Steuernachzahlung bei Medienfonds erwartet
Die Abschreibungsvorteile trotz Kapitalgarantie seien nicht rechtens, so die Finanzbehörden und bitten die Anleger nachträglich in Milliardenhöhe zur Kasse
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Bundesverfassungsgericht weist Vorlage des niedersächsischen Finanzgerichtes zurück

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Lehren aus der Finanzkrise
Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur besseren Kapitalmarktregulation und mehr Produkttransparenz für Anleger

Auf vier Säulen baut das Bundeskabinett seinen Versuch, die Lehren aus der Krise in Gesetzesform zu prägen:

  1. Anleger sollen künftig besser vor falscher Beratung geschützt werden.
  2. Ein neuer Beipackzettel soll ähnlich wie bei Medikamenten vor Risiken und Nebenwirkungen warnen.
  3. Offene Immobilienfonds sollen vor dem Ausbluten durch zu stark gehäufte Rücknahmen bewahrt werden.
  4. Die unbemerkte Übernahmen eines Unternehmens durch heimliches Aufkaufen von Anteilen soll verhindert werden.

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Allerdings ist auch die Nichtabsetzbarkeit von Nachzahlungszinsen rechtens, so der BFH

Noch bis zum Jahr 1999 konnten Steuerpflichtige die Zinsen für fällige Steuernachzahlungen als Werbungskosten in der privaten Steuererklärung geltend machen. Diese Regelung wurde dann ersatzlos gestrichen. Trotzdem mussten die betreffenden Steuerzahler die Erstattungszinsen, die sie ihrerseits für fällige Steuererstattungen zugesprochen bekamen bislang als Einnahme versteuern. (mehr …)

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