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Archiv für die Kategorie ‘Aktuelles’

Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgegeben und durch einen Fehler des Finanzamts einen Bescheid über die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags erhalten hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererklärung für ein Folgejahr den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt.

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Ein Lehrer lebte in einer Sechs-Zimmer-Wohnung. Vier der Zimmer vermietete er an Untermieter. Da nicht alle Zimmer durchgehend vermietet waren, stritt er mit dem Finanzamt darüber, wie die Zeiten des Leerstands zu berücksichtigen sind.

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Der BFH hat die Grundsätze präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Mieteinkünften abziehbar sind.

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Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige können ab sofort eine höhere steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten. Alles andere als die Lieferung dieses Steuergeschenks wäre im Wahljahr 2013 auch verwunderlich gewesen.

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der in Deutschland zwingend vorgeschriebene Flächenschlüssel für die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden zulässig ist.

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Leiden Sie unter Heuschnupfen oder einer anderen Allergie? Dann können Sie Kosten für die Bekämpfung und Linderung Ihrer Krankheit als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abziehen. Dazu gehören auch Aufwendungen für die Beseitigung der Allergie auslösenden Stoffe aus Ihrem Wohnumfeld.

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Wer seine Steuererklärung zu spät oder gar nicht beim Finanzamt einreicht und auch keinen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist gestellt hat, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser Aufschlag dient dem Finanzamt als Druckmittel, damit die Formulare künftig pünktlich kommen.

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Wer sich vor Gericht einen Studienplatz erkämpft, darf die Kosten für den Zivilprozess nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

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