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Altersvorsorge für Selbstständige: Sind Sie abgesichert?

Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein und sind deshalb umso mehr in der Pflicht, sich ihre Altersvorsorge zurechtzulegen. Schließlich ist Altersarmut ein weit verbreitetes Problem, und vor allem Selbstständige laufen Gefahr, in eine solche zu geraten. Wie also können sich Selbstständige sinnvoll für das Alter absichern?

Jeder zehnte Selbstständige ist schon heute von Altersarmut bedroht

Es gibt rund 4,5 Millionen Selbstständige in Deutschland. Von diesen 4,5 Millionen sind nur rund 1 Million durch eine gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Den restlichen Selbstständigen steht es frei, für ihr Alter vorzusorgen. Das hat teils gravierende Folgen, denn schon heute sehen die meisten Menschen, ob selbstständig oder nicht, der Rente pessimistisch entgegen. Zu diesem Ergebnis kam eine Umfrage der DGB-Index

Gute Arbeit 2013

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Risikoabsicherung und Vermögensbildung – Die zwei Grundpfeiler der Altersvorsorge

Bei der Altersvorsorge für Selbstständige kommt es vor allem auf zwei Dinge an: die Risikoabsicherung und die Vermögensbildung. Die Risikoabsicherung sichert den Selbstständigen gegen existenzbedrohende Risiken ab und wird bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Die Vermögensbildung bezieht sich auf die Anhäufung von Kapital und dessen Vermehrung durch eine positive Rendite.

Welche Risiken sollten abgedeckt werden?

Die Risikoabsicherung sollte Risiken wie Krankheit, Berufsunfähigkeit, Haftpflichtschaden und Tod abdecken. Eine Krankenversicherung ist Pflicht, zusätzlich sollten Selbstständige jedoch auch eine Krankentagegeldversicherung, die bei längeren Krankheitsphasen den Einkommensausfall kompensiert, abschließen. Diese kann in der Regel als Zusatzleistung an die Krankenversicherung angeschlossen werden. Genauso essentiell ist eine Privathaftpflichtversicherung.

Selbstständige sollten zudem über den Abschluss einer Berufshaftpflicht nachdenken, um Personen- und Vermögensschäden abzusichern. Gerade Selbstständige, die Kinder haben, sollten eine Risikolebensversicherung in Betracht ziehen. Diese ist im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung vergleichsweise günstig und sichert die Familie im Todesfall finanziell ab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur, aber vor allem, für Selbstständige sehr ratsam. Denn niemand kann ausschließen, dass er aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen irgendwann nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

Wichtig ist, zu begreifen, dass der Vermögensaufbau für das Alter nur sinnvoll ist, wenn vorher alle elementaren Risiken abgesichert wurden. Deshalb sollte der Risikoabsicherung auch immer eine höhere Priorität zukommen als dem Aufbau von Vermögen. Das Risiko, das angesparte Kapital im Schadensfall aufbrauchen zu müssen, ist einfach zu groß. Zudem sollten Selbstständige sich immer einen gewissen Geldbetrag für Notfälle zur Seite legen. Ist die Auftragslage mal schlecht, kann darauf zurückgegriffen werden.

Zuerst sollten Selbstständige abklären, ob sie zu einer Berufsgruppe zählen, die der Versicherungspflicht unterliegt. Denn Selbstständige bestimmter Berufsgruppen sind verpflichtet, entweder in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzuzahlen.

Zwei verschiedene Systeme der Altersvorsorge

Zum einen gibt es das Umlageverfahren. Das bedeutet, dass eine Person, die Rente bezieht, diese von den laufenden Einzahlungen der gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer bekommt.

Die kapitalgedeckte Altersvorsorge meint, dass im Ruhestand (sog. Entsparphase) von dem Geld gelebt wird, welches man selbst in der Ansparphase angehäuft und eventuell durch kluge Investitionen vermehrt hat.

Kapitalanlagen und ihre Risiken

Gleich mehrere Risiken müssen bei verschiedenen Kapitalanlagen berücksichtigt werden. Bei Aktien zum Beispiel ist das Wertschwankungsrisiko besonders hoch, dafür bringen sie auf lange Sicht jedoch eine hohe Rendite. Verschiedene Kapitalanlagen beinhalten zudem ein Fehlbetragsrisiko. Das bedeutet, dass das gesparte Geld am Ende möglicherweise nicht ausreicht, um die laufenden Kosten im Alter zu decken. Das Inflationsrisiko besteht immer, und keine Form der Kapitalanlage ist vor der Wertminderung des Geldes sicher.

In der Entsparphase kommt in einigen Fällen das Langlebigkeitsrisiko hinzu. Niemand weiß, wie lange er leben wird und es ist möglich, dass bei einem sehr langen Leben irgendwann die Ersparnisse ausgehen. Eine private Rentenversicherung ist die einzige Möglichkeit, dieses Langlebigkeitsrisiko abzudecken, denn sie zahlt dem Versicherten bis zu seinem Tod einen gewissen Betrag.

Vier Optionen für Selbstständige, um langfristig Vermögen zu bilden

Es folgen vier verschiedene Möglichkeiten, die Selbstständigen zur Verfügung stehen, um langfristig für das Alter vorzusorgen.

1. Versicherungen oder Sparverträge ohne staatliche Förderung

Lebensversicherungen, Kapitallebensversicherungen, Risikolebensversicherungen und Rentenversicherungen können das Einkommen von Selbstständigen im Alter absichern. Lebensversicherungen sind wegen ihres hohen Renditeverlusts nicht besonders attraktiv für Selbstständige. Auch von einer Kapitallebensversicherung raten Verbraucherschützer ab, wenn der Versicherte seine Familie damit absichern möchte.

Empfehlenswerter ist da eine Risikolebensversicherung. Diese dient jedoch nicht als Altersvorsorge, sondern lediglich zur Absicherung der Hinterbliebenen. Die optimale Altersvorsorge beinhaltet laut dem Versicherer Ergo immer eine private Rentenversicherung. Als Altersvorsorge ohne staatliche Förderung eignet sich eine Rentenversicherung aus mehreren Gründen am besten: Bei einigen Versicherern kann zwischen einer lebenslangen Auszahlung der Rente oder einer Einmalzahlung gewählt werden. Zudem ist eine private Rentenversicherung gegenüber anderen Modellen, wie dem der Rürup-Rente, flexibler in der Beitragsgestaltung.

2. Versicherungen oder Sparverträge mit staatlicher Förderung – Die Rürup-Rente

Angestellte haben in Deutschland die Möglichkeit, sich mit der Riester-Rente zusätzlich für das Alter abzusichern. Dies können Selbstständige nicht.

Für sie besteht aber ebenfalls die Möglichkeit, einen Teil ihrer Altersvorsorge staatlich fördern zu lassen. Gemeint ist die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt. Die Riester-Rente bildet eine Erweiterung der gesetzlichen Rente, während die Rürup-Rente sozusagen ein Ersatz für selbige ist. Seit dem Jahr 2012 können Personen, die mit der Rürup-Rente für ihr Alter vorsorgen, mehr Geld steuerlich absetzen. Das Finanzamt erkennt 74 Prozent der Beiträge zu einer Rürup-Rente als Sonderausgaben an. Zudem soll diese Prozentzahl bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent steigen. Der steuerfreie Anteil wird in diesem Zeitraum Schritt für Schritt jeweils um 2 Prozent angehoben. Bei Alleinstehenden werden zurzeit Beiträge bis zu 20.000 € jährlich gefördert, während es bei Verheirateten Beiträge bis zu 40.000 € im Jahr sind. Jeder kann so viel für seine Altersvorsorge zurücklegen, wie er kann und möchte, lediglich die Summe, die steuerlich gefördert wird, ist festgesetzt.

Während sich die Rürup-Rente in der Ansparphase zum Teil steuerlich absetzen lässt, müssen die gezahlten Beträge in der Entsparphase voll versteuert werden. Wer sich für eine Rürup-Rente entscheidet, sollte also im Vorfeld von einem Steuerberater bestmöglich prüfen lassen, ob die Steuerersparnis in der Ansparphase die steuerlichen Ausgaben in der Entsparphase übersteigt. Im Einzelfall ist dies allerdings nicht immer einschätzbar.

Der Unterschied der Rürup-Rente gegenüber der gesetzlichen Rente:

Rürup-Rente und gesetzliche Rente sind in Bezug auf Leistungen und steuerliche Aspekte gleichgestellt, jedoch ist die gesetzliche Rente umlagefinaziert. Die Rürup-Rente hingegen ist kapitalgedeckt, was bedeutet, dass Kapital aus einem individuell angesparten Konto monatlich ausgezahlt wird. In diesem Punkt ähnelt die Rürup-Rente der Riester-Rente. Der Unterschied ist jedoch, dass die Rürup-Rente höhere steuerliche Vorteile bietet, dafür jedoch keine staatlichen Zulagen erhält.

Frühster Auszahlungsbeginn der Rürup-Rente

Wer eine Rürup-Rente vor dem 31.12.2011 abgeschlossen hat, kann diese zum Zeitpunkt der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt bekommen. Jeder, der die Rürup-Rente ab dem 1.1.2012 abgeschlossen hat, muss bis zum 62. Lebensjahr warten, um eine monatliche Auszahlung zu erhalten.

Vorteile der Rürup-Rente im Überblick

Die Rürup-Rente wird bis zu einem bestimmten Betrag staatlich gefördert.

Das angesparte Kapital wird bei längerer Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen berücksichtigt, solange der Vertrag vor Beginn des Bezuges von Hartz IV abgeschlossen wurde.

Eine flexible Besparung ist möglich.

Nachteile der Rürup-Rente im Überblick

Vor Rentenbeginn kann der Vertrag lediglich beitragsfrei gestellt, jedoch nicht gekündigt werden. Die laufenden Kosten schmälern also das bereits eingezahlte Kapital.

Ausschließlich durch Zusatzvereinbarungen kann eine Rürup-Rente im Todesfall in Form einer Hinterbliebenenrente an Ehepartner oder Kinder ausgezahlt werden. Dies gilt auch nur dann, wenn für die Kinder noch Kindergeldanspruch besteht. Für eingetragene Lebenspartner gilt diese Regelung nicht.

Ausgezahlt wird das eingezahlte Kapital nur in Form einer lebenslangen Rente. Einmalzahlungen, wie bei einigen Rentenversicherungen, sind nicht möglich.

Ein Kapitalerhalt ist bei der Rürup-Rente nicht gesetzlich vorgeschrieben. Bei fondsgebundenen Anlagen besteht also ein Verlustrisiko.

Die Rürup-Rente wird nachgelagert versteuert.

Ein Anbieterwechsel ist nur in seltenen Fällen möglich.

3. Immobilien

Immobilien sind nach wie vor eine beliebte Altersvorsorge. Entweder, weil sie selbst genutzt werden sollen und die Besitzer sich so die monatliche Kaltmiete sparen, oder weil durch Immobilien Mieteinnahmen erwirtschaftet werden sollen, die später die Rente aufbessern. Die Finanzierung einer Immobilie ist in vielen Fällen eine Lebensaufgabe und sollte immer maßgeschneidert sein. Schuldenfrei sind die meisten Immobilien erst im Ruhestand. Vorher fallen monatlich laufende Kosten für die Rückzahlung von Krediten an.

Die Bauherren sollten zu Baubeginn oder beim Hauskauf mindestens 20 Prozent an Eigenkapital zusteuern können. Gerade junge Selbstständige verfügen jedoch meist nicht über so hohe Rücklagen. Die monatlichen Kreditraten für Zins und Tilgung sollten zudem 40 Prozent des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Staatliche Zuschüsse und Förderungen sollten bei dieser Rechnung erst einmal außen vor gelassen werden, denn diese erhalten Eigenheimbesitzer nicht immer. Ersparnisse, die bei steigenden Zinsen oder Schäden am Eigenheim als Reserve dienen, sind ebenfalls zu empfehlen. Wo früher der Vermieter für Schäden in der Wohnung aufkam, müssen sich Eigenheimbesitzer selbst darum kümmern. Zudem sind die regelmäßigen Nebenkosten bei einer eigenen Immobilie in der Regel höher als in einem Mietverhältnis. Außerdem fallen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten an.

Auf der anderen Seite muss gesagt werden, dass eine steigende Nachfrage an Immobilien besteht und eine Immobilie immer einen Sachwert darstellt. Das Grundstück, auf dem die Immobilie steht, ist ein guter Inflationsschutz, und wird die Immobilie gepflegt, ist langfristig mit einer Wertsteigerung zu rechnen. Zudem wird ein Immobilienkauf bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Dritten gefördert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Beispiel ist ein Förderer von energieeffizienten Bauvorhaben. Wer eine Immobilie erwirbt, um diese später zu vermieten, muss ebenso Instandhaltungskosten und andere Ausgaben einplanen. Nicht immer findet sich ein Mieter, und selbst wenn, zahlt dieser nicht in allen Fällen die Miete. Mietnomaden sind ein bekanntes Problem und neben den Mietausfällen müssen Immobilieneigentümer auch mit Schäden in und an der Immobilie rechnen.

4. Investitionen in Produktivkapital

Als Produktivkapital werden Aktien und Anleihen bezeichnet. Dabei stehen eine hohe Rendite, niedrige Kosten und eine Risikosteuerung für die meisten Anleger im Mittelpunkt. Aktien hatten in den vergangenen 20 Jahren die höchste Rendite aller Anlageklassen. Jedoch muss bei einer Investition mit Aktien oder Anleihen immer mit zwischenzeitlichen Wertschwankungen gerechnet werden. Dafür gibt es keine Vertragslaufzeiten sowie eine Abhängigkeit von nur einem Versicherungsunternehmen.

Fazit:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Selbstständige, für das Alter vorzusorgen. Dabei hat jede Alternative ihre ganz eigenen Vor- und Nachteile und bringt gewisse Sicherheiten, aber auch Risiken mit sich.

Eine Kombination aus einer guten Risikoabsicherung und einer durchdachte Anlage von Vermögen bildet eine gute Grundlage, um der gefürchteten Altersarmut zu entgehen.

Quelle: steuertipps.de

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