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Hunde und Hauskatzen bald nach § 35a Abs. 2 EStG steuerlich absetzbar?

Viele Besitzer dieser Vierbeiner können sich möglicherweise zukünftig über eine Steuererstattung vom Finanzamt freuen.

Wie eine Sprecherin der Bundesregierung erklärte, plane die schwarz-rote Mehrheit im Parlament offenbar eine steuerliche Begünstigung von Hunden und Katzen, die bei ihren Besitzern mit im Haus oder Wohnung leben. Ähnlich wie die unter § 35a EStG geregelten haushaltsnahen Dienstleistungen, leisten diese Tiere wichtige Dienste im Sinne ihrer Halter. So hätten mehrere unabhängige wissenschaftliche Studien gezeigt, dass gerade Hunde und Katzen aufgrund ihres Wesens einen signifikant positiven Einfluss auf das gemeinschaftliche Zusammenleben mit und zwischen Menschen haben. Weiterhin, so die Sprecherin am Rande einer Tagung des Wissenschaftlichen Bundes für 6-Pfoten in Mannheim, stärke ein solches Haustier das Verantwortungsgefühl und sorge für einen strukturierten Tagesablauf.

Gerade das Halten eines Hundes begünstigt durch das tägliche Gassigehen soziale Kontakte und fördert durch die frische Luft die Gesundheit. Hauskatzen, denen gemeinhin ein gewisser Egoismus nachgesagt wird, fordern ihren Halter immer wieder dazu auf, Kompromisse einzugehen und als Team zu leben. Beides sind wichtige Eigenschaften, die nicht nur im privaten Leben, sondern auch im modernen Berufsleben unabdingbar sind.

Wann genau und in welcher Höhe jetzt die steuerliche Begünstigung ausfallen wird konnte die Sprecherin auf Nachfrage nicht benennen, die Arbeitsgruppe sei noch nicht zu einer endgültigen Entscheidung gekommen, wolle aber möglichst noch vor der Sommerpause einen Entwurf vorlegen.

Und was die Tierbesitzer zukünftig mit dem Mehr im Portemonnaie machen sollten, auch dazu hatte die Regierungsbeamtin eine Meinung: augenzwinkernd führte sie ein Schlagerzitat an: Gehst du ins Geschäft hinein, kauf´ was Schönes für die Katze ein!. Ein klares Bekenntnis der Bundesregierung, mit der steuerlichen Begünstigung von Hunde- und Katzenhaltern die Binnennachfrage zu stärken.

Quelle: steuertipps.de

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