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Firmenwagen: Privatvermögen oder Betriebsvermögen?

Die meisten Selbstständigen benötigen aus betrieblichen Gründen ein Auto – aber nicht automatisch ist es damit ein Firmenwagen: Wird es für mehr als 50 % der Fahrten betrieblich genutzt, gehört es zum Betriebsvermögen. Sind weniger als 10 % der Fahrten betrieblich, bleibt es immer im Privatvermögen.

Bei einem betrieblichen Nutzungsanteil von 10 % bis 50 % müssen Sie eine Entscheidung treffen: Das Auto kann Betriebsvermögen werden, muss es aber nicht.

Damit stellt sich zunächst die Frage nach der Höhe des betrieblichen Nutzungsanteils. Dafür müssen Sie wissen: Welche Fahrten sind betroffen, und wie weisen Sie diese nach?

Dieser Beitrag erschien in der Ausgabe September 2012 des Info-Magazins

Steuertipps konkret für Selbstständige

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Quelle: steuertipps.de

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