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Frist für die Abgabe einer Steuererklärung

Bis wann Ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein muss, hängt davon ab, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind oder sie freiwillig abgeben, oder ob das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.

Wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, haben Sie fünf Monate Zeit für die Abgabe. In der Regel ist der letzte Abgabetermin der 31.05. Fällt dieses Datum auf einen Sonn- oder Feiertag, haben Sie für die Abgabe Zeit bis zum nächsten Werktag.

Bearbeitet ein Steuerberater Ihre Steuererklärung, dann hat er bis zum 31.12. Zeit für die Abgabe. In begründeten Einzelfällen kann die Abgabefrist auf Antrag sogar bis zum 28.02. des übernächsten Jahres verlängert werden. Diese längeren Fristen gelten auch, wenn ein Lohnsteuerhilfeverein Ihre Steuererklärung bearbeitet

Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, dann haben Sie vier Jahre Zeit dafür. Ihre Steuererklärung muss am 31.12., 24 Uhr, beim Finanzamt sein. Es reicht nicht, wenn Sie Ihre Steuererklärung erst am 31.12. losschicken. Sie können aber Ihre Unterlagen auch noch bis 24 Uhr in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamts einwerfen.

Sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, ist es kein Problem, wenn Sie die Abgabefrist überschreiten: Ihre Steuererklärung wird dann trotzdem noch bearbeitet und es droht höchstens ein Verspätungszuschlag.

Bei der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung ist es dagegen absolut notwendig, dass Sie die Abgabefrist einhalten. Denn wenn die freiwillige Steuererklärung zu spät beim Finanzamt eintrifft, wars das leider: Die Steuererklärung wird nicht mehr bearbeitet, die Steuererstattung fällt aus, die ganze Arbeit war umsonst!

Fordert das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererklärung auf, setzt es Ihnen auch gleichzeitig eine Frist. Innerhalb dieser Frist sollten Sie Ihre Steuererklärung abgeben, sonst droht eine Strafe in Form des Verspätungszuschlags.

Keine Steuererklärung abzugeben, um eine Nachzahlung zu vermeiden, ist absolut keine Lösung. Zum einen ist es eher unwahrscheinlich, dass das Finanzamt Sie vergisst.

Zum anderen drohen Sanktionen, wenn Sie eine Steuererklärung, zu deren Abgabe Sie verpflichtet sind, erst nach Jahren abgeben: Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag verlangen oder Nachzahlungszinsen festsetzen. Und das kann richtig teuer werden!

Quelle: steuertipps.de

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