Unabhängige Informationen zur Steuererklärung + Steuer-Software
Sie sind hier:

Lohnsplittingmodell: Zahlungen führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

Überweist eine Arbeitgeberin als Auslagenersatz deklarierte Beträge auf ausländische Konten ihrer Arbeitnehmer (sogenanntes Lohnsplittingmodell), so zählen diese Beträge grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers.

Dies gilt nach einer Entscheidung, die das Hamburger Finanzgericht im Rahmen der summarischen Prüfung eines Eilantrags getroffen hat, auch dann, wenn und soweit durch die Zahlungen Werbungskosten des Arbeitnehmers, etwa aufgrund doppelter Haushaltsführung, erstattet werden.

Die Zahlungen führten zu einer Steuererhöhung, soweit kein entsprechender Werbungskostenabzug und damit eine Saldierung vorzunehmen sei, so die Richter (FG Hamburg vom 20.6.2013, 3 V 69/13 )

Quelle: steuertipps.de

Steuer-News per Email

Immer auf dem Laufenden bleiben
Wir geben Ihre Daten nicht weiter! Fragen?

Formulare runterladen

Kampf dem Formular-Frust

Benötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise