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Steuerberatungskosten: das können Sie absetzen

Auch Fahrtkosten und Fachliteratur können zu den steuerlich absetzbaren Kosten gehören

Was viele nicht wissen: von der Steuer können wesentlich mehr Kosten abgesetzt werden als nur das reine Honorar des Steuerberaters.

Wer sich beispielsweise selbst Fachliteratur zu Steuerfragen beschafft oder aber zur Erstellung der Steuererklärung eine geeignete Computersoftware verwendet, kann diese ebenso steuerlich geltend machen wie zum Beispiel ein Volkshochschulkurs zu Steuerfragen oder die Fahrtkosten zum Steuerberater. Sollte auf einer solchen Fahrt ein Unfall passieren, so kann auch dieser in den Steuerberatungskosten angerechnet werden.

Fahrten zum Finanzamt werde nur dann in diesem Kontext akzeptiert, wenn es sich um ein beratendes Gespräch im Finanzamt handelt. Nicht anerkannt werden jedoch die Selbstkosten für alle diejenigen, die ihre Steuererklärung mit einigem zeitlichen Aufwand selbst erstellen (FG Rheinland-Pfalz vom 10.3.1988, 3 K 162/84, EFG 1988 S. 415) oder aber Prozesskosten, wenn vor Gericht um die Anerkennung einer steuerlichen Position gestritten werden muss (BFH-Urteil vom 26.7.2005, XI B 93/03, BFH/NV 2005 S. 2001).

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