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Steuervorauszahlungen für Arbeitnehmer

Wegen geänderter Regeln bei den Vorsorgebeträgen behalten Arbeitgeber bei Ehegatten unter Umständen zu wenig Steuern ein

Steuervorauszahlungen, das ist etwas für Selbstständige und Unternehmer, dachte man bislang. Nun jedoch werden eine ganze Reihe Arbeitnehmer per Post eines Besseren belehrt: Auch sie werden künftig vom Finanzamt per Vorauszahlungsbescheid zur Kasse gebeten. Denn Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer können für jedermann fällig werden, wenn zu erwarten ist das die im Laufe des Jahres gezahlten Steuern niedriger ausfallen als das zu erwartende Steueraufkommen.

Durch einige Gesetzesänderungen, die ab 2010 gelten, trifft dies insbesondere auf Arbeitnehmer zu, die als Ehepaare nach den Steuerklassen III/V veranlagt sind. Den Hintergrund bildet eine Gesetzesänderung für die Geltendmachung von Kosten zur Altersvorsorge, die bislang über Pauschalen (3000 € in Steuerklasse III und 1900 € in Steuerklasse V) angerechnet wurden, die sich nun aber nach den tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen richten. Und die liegen häufig niedriger als die zuvor eingesetzten Pauschalbeträge. Da die Arbeitgeber jedoch noch gemäß der alten Regelung die Lohnsteuer einbehalten, rechnet das Finanzamt mit fälligen Nachzahlungen, denen es über die Vorauszahlungsbescheide vorgreift.

Mehr Informationen hierzu in einer Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz. Wer  Steuervorauszahlungen vermeiden will, sollte daher ernsthaft in Erwägung ziehen in die Steuerklasse IV/IV zu wechseln.

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