Steuerliche Anpassungen aufgrund EU-Vorgaben verabschiedet
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Vorgaben der EU im Bundesrat verabschiedet
Das neue Gesetz wurde am 26. März durch den deutschen Bundesrat verabschiedet. Mit kurzfristig erwarteten Wirksamwerden des Gesetzespaketes wird eine Reihe von Veränderungen umgesetzt, die sich aus der europäischen Rechtsprechung ergeben und die für das deutsche Steuerrecht von Bedeutung sind.
Die Konsequenzen sind unter anderem:
- Anspruch auf eine deutsche Riester-Förderung hat nur, wer in Deutschland pflichtversichert ist.
- Der Staat verzichtet künftig auf die Rückforderung von bereits geleisteten Riester-Zulagen, wenn der Empfänger in ins EU- oder EWR-Ausland verzieht.
- Eine selbstgenutzte Immobilie kann auch dann als Altersvorsorge staatlich gefördert werden, wenn diese sich im EU- bzw. EWR-Ausland befindet.
- die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen, die sich aus einem Gehaltsverzicht ergeben, wird künftig klar geregelt
- Post-Grunddienste, die eine flächendeckende Versorgung sicherstellen, sind und bleiben umsatzsteuerfrei
- Spenden und Zuwendungen sind auch dann steuerlich absetzbar, wenn sich die Empfänger-Einrichtung im EU-/EWR-Ausland befindet, sofern sie dort als gemeinnützig anerkannt ist.
- Die degressive AfA erstreckt sich nun auch auf Gebäude im EU-/EWR-Ausland
- Die Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Lieferungen muss künftig grundsätzlich monatlich statt bisher dreimonatlich abgegeben werden.
- Finanzierungsaufwendungen von Banken werden künftig gewerbesteuerlich nicht mehr hinzugerechnet.
- Für Umsätze aus dem CO2-Emissionshandel wird das so genannte Reverse-Charge Verfahren eingeführt.
Das neue Gesetz wird voraussichtlich im April im BGBl I veröffentlicht und ist dann sofort wirksam. Die umsatzsteuerlichen Teile treten zum 1.7.2010 in Kraft.
Kommentare
Eine Antwort zu “Steuerliche Anpassungen aufgrund EU-Vorgaben verabschiedet”
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