Anlage U - Funktionalität Steuersoftware: Formular, Import, Lohnsteuer
Die Anlage U ist ein Antrag auf Abzug von
Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben für
geschiedene oder dauerhaft getrennt lebenden
Ehegatten, diese Unterhaltsleistungen können entweder als
Sonderausgaben oder als außergewöhnliche
Belastung berücksichtigt werden.
Beim Abzug als Sonderausgaben (Realsplitting) kann der unterhaltsverpflichtete Ehegatte (Geber) seine Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Empfänger) bis zu einem Höchstbetrag von 13.805,- Euro jährlich als Sonderausgaben abziehen, insofern der Geber dies ausdrücklich beantragt oder der Empfänger diesem Antrag zustimmt und sowohl der Geber wie auch der Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig sind (Ausnahmen sind hierbei zum Beispiel das Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark, Kanada, der Schweiz und den USA).
Ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) der unbeschränkt steuerpflichtig ist kann Unterhaltsaufwendungen im Rahmen des Realsplittings selbst dann absetzen, wenn der geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatte zwar nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, aber in einem anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR lebt. Allerdings gilt dies nur, wenn der Geber durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde jährlich nachweist, dass der Empfänger den erhaltenen Betrag in dem Staat versteuert, in dem er ansässig ist.
Die Unterhaltsleistungen sind in der tatsächlich geleisteten Höhe, maximal aber nur bis zu 1.3805,- Euro abziehbar. Ein Antrag auf Sonderausgabenabzug darf jedoch auf einen niedrigeren Betrag beschränkt werden, auch wenn die tatsächlichen Unterhaltsleistungen den geltend gemachten Betrag übersteigen. Die den geltend gemachten Betrag oder den Höchstbetrag übersteigenden Unterhaltsleistungen können nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Leistet eine steuerpflichtige Person Unterhalt an mehrere Ehegatten, gilt der Höchstbetrag für jeden geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.
Das Realsplitting gilt nicht für Unterhaltsleistungen an Kinder.
Auf der letzten Seite des Steuerformulars Anlage U finden Sie eine detaillierte Anleitung.
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