Aktuelle Steuer-Nachrichten
Für alle diejenigen die bei Renteneintritt noch jünger als 65 Jahre sind, soll sich in Zukunft die Zuverdienstgrenze dahingehend ändern das die Summe von Zuverdienst und der Rente maximal dem letzte Bruttogehalt entsprechen dürfen. Es handelt sich allerdings hierbei nur um eine Idee, die von der Koalition bis zum Ende 2011 umgesetzt werden will. Weiterlesen »
Auch wenn es nach Feierabend gemütlich wird kassiert das Finanzamt mit, eine der ältesten Steuern ist die Biersteuer die schon seit dem Mittelalter in vielen deutschen Städten erhoben wurde, es handelt sich zwar um eine relativ geringe Abgabe aber die Masse macht es und so werden jährlich an die 700 Millionen Euro an Steuern eingenommen. Zusätzlich zur Biersteuer verdient der Staat auch noch an der Mehrwertsteuer für des Deutschen Lieblingsgetränk. Weiterlesen »
In diesem Jahr steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro, dies hat einen Steuervorteil von bis zu 36 Euro im Jahr zur Folge, der im Dezember mit der Lohnabrechnung an die Arbeitnehmer weitergeleitet werden soll. Auch das sammeln der steuerelevanten Belege soll künftig eingeschränkt werden.
Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble einigte sich mit den Koalitionsfraktionen darauf das dieser Teil, des im Dezember beschlossenen Maßnahmenpakets zur Steuerentlastung, schon 2011 in vollem Umfang wirksam werden soll. Weiterlesen »
Bedingt durch die Abgeltungsteuer, die ja schon von den Banken und Sparkassen erhoben wird, ist es normalerweise nicht mehr notwendig die privaten Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung 2010 zu erfassen. Allerdings kann die Anlage KAP in vielen Fällen nicht ohne weiteres umgangen werden. Lesen Sie hier wann es sinnvoll oder sogar pflichtig ist die Anlage KAP auszufüllen und dem Finanzamt vorzulegen.
Nach § 43 Abs. 5 EStG ist bei Kapitalerträgen die Besteuerung bereits nach mit dem Einbehalt durch die Banken abgegolten, somit müssen diese Angaben in der Einkommensteuererklärung nicht mehr gemacht werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für natürliche Personen mit Finanzanlagen im Privatvermögen, die Einkünfte gem. § 20 EStG haben.
Die Angabe der Kapitaleinnahmen mittel der Anlage KAP lohnt sich aber in einigen Fällen trotzdem und zwar besonders für Anleger mit hohem Gesamteinkommen, selbst wenn die Bank beim Einbehalten der Steuern alles korrekt abgewickelt haben sollte. Teilweise ist es sogar zwingend erforderlich die privaten Kapitaleinnahmen in die Steuererklärung mit aufzunehmen, sollten diese noch nicht vorab der Kapitalertragsteuer unterlegen haben oder wenn die Höhe des Abzugs zu gering war siehe: § 32d Abs. 3 EStG. Weiterlesen »
Die Formulare zur Gewerbesteuer 2010 stehen ab sofort in unserem Servicebereich „Formulare herunterladen“ zum kostenlosen Download bereit.
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BFH ändert eigene Rechtsprechung zugunsten der Betroffenen
Bislang hatte es Steuerzahler, die selbst oder deren unterhaltspflichtige Angehörige von einer langwierigen Krankheit betroffen waren, nicht leicht. Nicht genug, dass sie von der Krankheit geschlagen waren: Sie mussten sich noch vor der eigentlichen Behandlung von einem Amtsarzt bestätigen lassen dass es sich um eine Krankheit handelte, deren Kosten im Sinne einer außergewöhnlichen Belastung steuerlich geltend gemacht werden können. Weiterlesen »
BFH: Eigenheimzulage für Haus auf Kreta ist nicht gerechtfertigt
Im verhandelten Fall hatte ein Arzt für seine Zweitimmobilie auf Kreta die Eigenheimzulage und Kinderzuschläge eingefordert. Seine Begründung: Im Sinne der EU-weiten Freizügigkeit und des EU-weit garantierten freien Kapitalverkehrs sei es belanglos in welchem zur Union gehörenden Land eine Immobilie steuerlich begünstigt werde.
Dem folgte zunächst das von dem Mediziner angerufene Finanzgericht, indem es sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes berief (Urteil vom 17.1.2008 Az. C 152/05), das einem Pendler steuerliche Vorteile für seine Immobilie im EU-Ausland gewährte. Weiterlesen »
Kirchensteuerstelle fordert Jahrzehnte nach Austritt Steuern nach
Ein Schelm wer Böses dabei denkt: Eine Steuerzahlerin war 1971 aus der Kirche ausgetreten, dies wurde ihr auch ordnungsgemäß bestätigt. Nachdem sie nun jahrzehntelange keine Kirchensteuern mehr gezahlt hatte, erhielt sie 1999 plötzlich ein Schreiben von der Kirchensteuerstelle mit der Frage, warum sie keine Kirchensteuern abführe. In der Behörde lagen keinerlei Unterlagen über den Austritt vor, da diese ja nach 10 Jahren vernichtet werden. Auch die Betroffene selbst hatte die entsprechenden Unterlagen längst entsorgt.
Da sie nun ihren Kirchenaustritt nicht nachweisen konnte, musste sie für mehrere Jahre Kirchensteuern nachzahlen. Das entsprechende Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt (Az. OVG 9 B 25.5). Da insbesondere die Berliner Landeskirche sich seit einiger Zeit verstärkt auf dieses Urteil stützt und auf dessen Grundlage Kirchensteuern nachfordert, ist es dringend zu empfehlen, die Austrittsbescheinigung für die Kirchensteuer langfristig aufzubewahren.
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