Aktuelle Steuer-Nachrichten
Das Bundesministerium der Finanzen nahm ausführlich Stellung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010.
Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3, Halbsatz 2 EStG).
Der Fall hat sich vor kurzem so ergeben, das Finanzamt verweigerte einem Unternehmer die Anerkennung der Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, da nicht nachgewiesen werden konnte das durch das Geschäftsessen nachvollziehbare Erfolge für das Unternehmen erzielt worden waren.
Für das FG München war diese Argumentation nicht nachvollziehbar, da auch nach der Schaltung von Zeitungsanzeigen oder der Verteilung von Flyern kaum nachgewiesen werden könne, ob und in welchem Umfang sich dadurch ein Geschäftserfolg eingestellt habe – und die Kosten dafür sind trotzdem abzugsfähig (FG München, Urteil vom 26.2.2010, Az. 14 K 4676/06). Weiterlesen »
Unser Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erteilte allen Forderungen nach einer Steuerreform eine Absage. Der Abbau der Staatsverschuldung habe aktuell die höhere Priorität, sagte Schäuble dem Magazin „Focus“. Erst wenn sich dazu wieder Spielräume ergeben könnte über Steuersenkungen gesprochen werden, „aber solange wir diese Spielräume noch nicht erschlossen haben, sollten wir das auf keinen Fall tun“.
Auch zu der in diesem Zusammenhang von der Koalition geplanten Reform der Mehrwertsteuer äußerte sich der Bundesfinanzminister skeptisch: „Wenn wir da nicht eine große Reform zustande bringen, sollten wir lieber ganz die Finger davon lassen.“
Neben der angespannten Haushaltslage verwies der Minister auch auf die fehlende Koalitionsmehrheit im Bundesrat. „Ich könnte Ihnen sofort grundlegende Reformen des Steuersystems auf den Tisch legen“, sagte Schäuble. „Aber das mache ich nur, wenn ich eine Chance sehe, sie auch umzusetzen. Und die ist jetzt nicht da.“ Nach den Erfahrungen im Vermittlungsverfahren bei der Hartz-IV-Reform müsse die schwarz-gelbe Koalition „sehr genau abwägen, welche zustimmungspflichtigen Gesetze wir auf den Weg bringen“.
QUELLE: afp
Wer bereits mit 60 statt mit 65 Jahren die Altersrente beansprucht, muss mit einer Minderung seiner bis dahin erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche um 18 Prozent rechnen.
Somit gibt es z.B. statt 1.500,- Euro nur noch 1.230,- Euro Rente pro Monat, dies wären also ganze 270,- Euro weniger. Zudem müssen die Betroffenen damit rechnen, dass die volle fiktive Rente von 1.500,- Euro, die sie zwar gar nicht erhalten, bei der Berechnung ihrer Betriebsrente zugrunde gelegt wird. Dies befand das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 30.11.2010 mit einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 3 AZR 747/08) für rechtens. Für den betroffenen Betriebsrentner bedeutet das Urteil eine Verminderung seiner Betriebsrente um 133,78 Euro pro Monat. Weiterlesen »
Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen jährlich unter 20.000,- Euro (Grenze ab 2009) liegt, können Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 80 Euro jährlich bekommen, wenn Sie 400,- Euro im Jahr als vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen.
Die Mittel können Sie als Arbeitnehmer vom Lohn abzweigen und Ihr Arbeitgeber kann sie laut Vereinbarung oder Tarifvertrag zusätzlich zum normalen Gehalt extra auszahlen. Die Förderung hat sich ab 2009 verbessert, sofern die Beiträge in betriebliche Beteiligungen wie Aktien, Genuss-Scheine, Aktienfonds oder GmbH-Anteile angelegt werden. Der Satz für VL ist von 18 % auf 20 % und die Einkommensgrenze für die Förderung von 17.900,- Euro auf 20.000,- Euro gestiegen. Weiterlesen »

Zwar bieten Service-Hotlines, auch bei Steuersoftware, gerne ihre Hilfe bei Problemen an. Meist lassen sich die Firmen diese telefonische Hilfestellung aber recht gut, über die Telefongebühr, bezahlen. Problematisch und nicht wirklich fair ist, das selbst während man auf die Hilfe wartet die recht saftigen Gebühren abgezogen werden. Die soll sich nun endlich ändern.
Denn alleine durch das Ausharren in der Warteschleife kann schon ein zweistelligen Euro-Betrag anfallen. Ab 2012 sollen die Anrufer für die Wartezeit bei den Service-Hotlines nichts mehr zahlen müssen. Den entsprechenden Gesetzentwurf will das Bundeskabinett auf den Weg bringen. Nach langer Diskussion hatte sich in der Vorwoche die Koalition auf eine Lösung geeinigt.Auch die Einigung für den flächendeckende Ausbau von schnellerer Internetverbindungen gehört zu dem Kompromiss, außerdem sollen die Verbraucher ihren Telefon- und Internetanbieter einfacher wechseln können.
„Wir haben gesetzlich klar geregelt, dass eine Warteschleife weder bei einem Telefonat aus dem Festnetz noch aus dem Mobilfunknetz beim Anrufer Kosten verursachen darf“, lies die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner vor der „Passauer Neuen Presse“ verlauten. „In der Warteschleife wird keine Leistung erbracht, deshalb dürfen auch keine Kosten anfallen.“ Weiterlesen »
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