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Aktuelle Steuer-Nachrichten

Wir berichten regelmäßig über aktuelle Themen aus den Bereichen Steuererklärung und Steuersoftware.

steuererklärung nachträglich für ungültig erklärenWenn das Finanzamt einen gültigen Steuerbescheid ändern will und sich dies nachteilig für den Steuerpflichtigen auswirken würde, so muss das Finanzamt einige Regeln einhalten, sollten diese nicht beachtet werden ist keine Änderung des Steuerbescheides mehr möglich.

Der Fall:

Ein für bis zu neun Filialen zuständiger Verkaufsleiter, musste fortwährend die verschiedenen Zweigstellen anfahren. In seiner Steuererklärung gab er daher zum einen die Fahrten zwischen der Wohnung und den Arbeitsstätten an, zum anderen machte er aber auch Verpflegungskosten steuerlich geltend, diese beliefen sich pro Jahr um rund 2.800 Euro. Drei Jahre lang hatte das Finanzamt keine Einwände und hat alle Kosten anerkannt. Erst später kamen die Finanzbeamten darauf, dass die Verpflegungskosten gar nicht hätten anerkannt werden dürfen. Weiterlesen »

Die gleiche Currywurst aber zwei verschiedene Besteuerungen, ja das gibt es in Deutschland, entscheidend ist hier ob die Currywurst im Stehen oder im Sitzen verzehrt wird, die bequemere Variante ist teurer. So lassen sich also Steuern sparen, wenn die Currywurst im Stehen verspeist wird, und zwar satte 12%! Die schon seit langem umstrittene Umsatzsteuerregelung für Speisen an Imbissständen wurde durch den Bundesfinanzhof (BFH) vereinfacht: Es ist nun entscheidend, ob die als „einfach zubereitete Speisen“ bezeichneten Zubereitungen wie zum Beispiel die Currywurst stehend oder im Sitzen genossen werden, dies entschied der BFH in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Somit gilt der ermäßigte Steuersatz von nur sieben Prozent nur, wenn lediglich „behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen“ wie Ablagebretter oder Ähnliches an Imbissständen das Essen im Stehen erlauben. 19 Prozent sind dagegen zu entrichten, wenn an Imbissständen zusätzlich Tische und Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden. (AZ: V R 35/08 und V R 18/10) Weiterlesen »

Aktuelle Steuer NewsWas gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.

Das Gerangel um die Frist zur Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung fand nun ein Ende, die Frist beträgt vier Jahre dies entschied der Bundesfinanzhof. Die Bundesregierung hat mit der Schweiz ein bilaterales Steuerabkommen abgeschlossen um das unversteuerte Vermögen auf Schweizer Bankkonten besteuern zu können, ist es nun ein komischer Zufall oder nicht, dass nur kurze Zeit später wieder eine neue Steuersünder-CD auftauchte, die speziell die Daten derer enthalten soll, die Ihr Geld bei Schweizer Banken bunkern?

Wenn sich die volljährigen Kinder freiwillig engagieren und einen Freiwilligen sozialen oder ökologischen Dienst leisten, haben die Eltern für die Zeit dieses Engagements Anspruch auf Kindergeld, allerdings nicht bei jedem Freiwilligendienst, was dabei zu beachten ist lesen Sie weiter unten. Wie berechnet das Finanzamt die Werbungskosten die für die Fahrten zur Arbeitsstätte anfallen? Wie das genau mit den Arbeitstagen, der Entfernung zur Arbeitsstelle, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften funktioniert haben wir uns einmal näher angeschaut.

Die Kosten für einen Zivilprozess können von der Steuer abgesetzt werden, allerdings ist auch hierzu einiges zu beachten. Ob Sie die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben geltend machen oder ob Sie diese als Werbungskosten ansetzen, kann sich für Sie finanziell unterschiedlich auswirken. Der Vorteil bei einer Geltendmachung als Werbekosten ist, dass man eventuelle Verluste beim Werbungskostenabzug noch in späteren Jahren positiv bemerkbar machen kann.

Nicht direkt mit dem Thema Steuern verbunden aber doch für viele sicherlich sehr interessant ist das bei einer freiberuflichen Tätigkeit die GEZ für den Arbeitsplatzcomputer keine weitere Gebühr erheben darf.

 

Im Internet konnten wir lesen das nach Deutschland nun auch England ein bilaterales Steuerabkommen mit der Schweiz anstrebt. Auch als Rentner müssen Sie Steuern zahlen, wenn Sie durch einen Nebenjob zusätzliche Einkünfte erzielen, dies war in einem Artikel von focus.de zu lesen.
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Keine GEZ Gebühr für ArbeitsplatzcomputerDas Bundesverwaltungsgericht hat entschieden das Freiberufler die Ihren Arbeitsplatz in der Wohnung haben neben den Gebühren für herkömmliche Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Abgaben für internetfähige Arbeitscomputer am die GEZ leisten müssen. Eine entsprechende Revision der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wies das Gericht ab. Die GEZ verlangte von drei Gebührenzahlern auch für die beruflich genutzten Computer Abgaben, die Betroffenen wehrten sich mit und reichten Klage ein.
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Erststudium als WerbungskostenDie Kosten, die für eine berufliche Erstausbildung und ein Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss anfallen, können in voller Höhe abziehbar sein, dies entschied der Bundesfinanzhof. Der Streit währt schon seit vielen Jahren, es geht darum, ob die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben abziehbar sind oder ob diese auch als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Der Unterschied ob Sie diese Kosten als Sonderausgaben oder als Werbungskosten absetzen kann finanziell sehr viel ausmachen. Es kann finanziell einen großen Unterschied machen ob eine Bildungsmaßnahme als Berufsausbildung oder Fortbildung qualifiziert wird. So ist bei den Sonderausgaben der Höchstbetrag zu beachten und bei den Werbungskosten können sich eventuelle Verluste beim Werbungskostenabzug noch in späteren Jahren positiv bemerkbar machen.
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Die Kosten, die bei einem Zivilprozess angefallen sind, können Sie unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen absetzen.So lässt sich ein Urteil des Bundesfinanzhofs zusammenfassen, mit dem er seine bisherige Rechtsprechung geändert hat. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens können nach § 33 Abs. 1 EStG die außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden. Als außergewöhnliche Belastungen sind Kosten absetzbar, die Ihnen zwangsläufig entstehen und von denen die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands nicht betroffen ist. Weiterlesen »

Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten geltend machenDie Entfernungspauschale für Ihren täglichen Weg zur Arbeit können Sie als Werbungskosten geltend machen. Wie das genau mit den Arbeitstagen, der Entfernung zur Arbeitsstelle, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften funktioniert haben wir uns einmal näher angeschaut. Das Finanzamt berücksichtigt die Entfernungspauschale von 0,30 € (höchstens 4.500 €) für jeden Arbeitstag, an dem Sie Ihre Arbeitsstätte aufsuchen, einmal – ab dem ersten Kilometer (einfache Entfernung). Wenn Sie mit dem eigenen Pkw (oder Firmenwagen) zur Arbeit fahren, greift der maximale Abzugsbetrag von 4.500 € pro Kalenderjahr („Kostendeckelung“) nicht. Wenn Sie zum Beispiel den täglichen Weg zur Arbeit von 30 km an 220 Tagen im Jahr zurücklegen, wird die Entfernungspauschale folgendermaßen berechnet: Weiterlesen »

Wenn Ihr volljähriges Kind einen Freiwilligen sozialen oder ökologischen Dienst leistet, haben Sie als Eltern für die Dauer des Dienstes Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt allerdings nicht für jedes freiwillige Engagement.

Für die gerade erst neu eingerichteten Freiwilligendienste „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ und „Bundesfreiwilligendienst“, haben Sie derzeit keinen Anspruch auf Kindergeld. Der Kindergeldanspruch wurde im Gesetzgebungsverfahren bislang noch nicht neu geregelt. Dies ist offensichtlich aber nur ein Versehen, denn eine Gesetzesänderung, die das Kindergeld für die neuen Freiwilligendienste absichert, ist bereits in Arbeit und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden (Erlass des Bundeszentralamtes für Steuern vom 24.6.2011, Az. St II 2 – S 2282 – PB/11/00001 – DOK 2011/581341). Weiterlesen »

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