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Archiv für die Kategorie ‘Steuertipps’

Der Verkauf eines Gebäudes ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Erstreckt sich die Steuerbefreiung auch auf die Veräußerung von Inventar, das sich im Gebäude befindet? Nein, meint das FG München.

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Ab 1.1.2015 werden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen angehoben. Ziel der Maßnahme ist, die Einführung des Mindestlohns insbesondere bei Saisonarbeitskräften zu erleichtern.

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51 Länder haben ein Abkommen zum automatischen Austausch von Steuerinformationen unterzeichnet. 2017 geht es los.

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Bisher mussten deutsche Unternehmer an EU-Ausländer erbrachte elektronische Dienstleistungen im Inland der Umsatzsteuer unterwerfen. Ab 2015 wird der Ausführungsort in das Ausland verlagert.

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Ab 2015 ist auch bei Minijobs der Mindestlohn zu beachten. Selbstständige sollten rechtzeitig ihre Minijob-Verträge prüfen und gegebenenfalls anpassen, um Nachteile zu vermeiden.

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Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse ist normalerweise nur einmal im Jahr möglich, und zwar spätestens bis zum 30. November des betreffenden Jahres.

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Wer gegen einen Bescheid des Finanzamtes angehen will, der muss das innerhalb eines Monats nach dem Zugang des Bescheids tun. Das gilt auch für chronisch Kranke – denn sie müssen damit rechnen, Phasen zu haben, in denen sie durch ihre Erkrankung in ihrem Alltagsleben eingeschränkt sind, meint das FG Münster.

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Arbeitnehmer dürfen Smartphone und Tablet des Arbeitgebers steuerfrei auch privat nutzen. Für Kommunalpolitiker gibt es keine entsprechende Regelung. Das soll jetzt geändert werden.

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