Archiv für die Kategorie ‘Steuertipps’
Mit dem neuen ElterngeldPlus werden voraussichtlich ab Mitte 2015 Väter und Mütter unterstützt, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen.
Streitig war, ob die Vorsteuern auf Eingangsleistungen zur Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes in den Streitjahren (2004 und 2005) nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze aufgeteilt werden konnten.
Die Gewinne eines professionellen Pokerspielers können der Umsatzsteuer unterliegen: Es handle sich um einen Unternehmer, entschied das FG Münster.
Finanzämter stufen immer öfter jeden Raum mit einem Tisch und einem Stuhl als Alternativarbeitsplatz ein und erkennen dann keine Kosten an. Was können Sie dagegen tun?
Leider können Sie nicht alle Kosten, die Ihnen durch den Schulbesuch Ihres Kindes entstehen, steuermindernd ansetzen. Abzugsfähig ist nur das reine Schulgeld.
Acht von zehn Deutschen halten die eigenen vier Wände für die sicherste Möglichkeit zur Altersvorsorge. Doch nur wenige wagen den Schritt, obwohl sie finanziell dazu in der Lage wären: Sie scheuen die Verschuldung.
Der Rechtsweg in Kirchensteuerfragen ist nicht einheitlich geregelt: Während in einigen Bundesländern bei Streitigkeiten der Verwaltungsrechtsweg gilt, ist in anderen der Finanzrechtsweg vorgeschrieben und es gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Einkommensteuer.
Viele Arbeitnehmer nutzen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen betrieblichen PC und ein Smartphone des Arbeitgebers – manchmal auch für private Zwecke. Erfreulicherweise zeigt sich der Fiskus hier großzügig: Die private Nutzung betrieblicher Computer und Telekommunikationsgeräte ist steuerfrei.
Steuererklärung 2017
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