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Archiv für die Kategorie ‘Private Steuererklärung’

In diesem Jahr steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro, dies hat einen Steuervorteil von bis zu 36 Euro im Jahr zur Folge, der im Dezember mit der Lohnabrechnung an die Arbeitnehmer weitergeleitet werden soll. Auch das sammeln der steuerelevanten Belege soll künftig eingeschränkt werden.
Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble einigte sich mit den Koalitionsfraktionen darauf das dieser Teil, des im Dezember beschlossenen Maßnahmenpakets zur Steuerentlastung, schon 2011 in vollem Umfang wirksam werden soll. (mehr …)

Anlage KAP 2011Bedingt durch die Abgeltungsteuer, die ja schon von den Banken und Sparkassen erhoben wird, ist es normalerweise nicht mehr notwendig die privaten Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung 2010 zu erfassen. Allerdings kann die Anlage KAP in vielen Fällen nicht ohne weiteres umgangen werden. Lesen Sie hier wann es sinnvoll oder sogar pflichtig ist die Anlage KAP auszufüllen und dem Finanzamt vorzulegen.

Nach § 43 Abs. 5 EStG ist bei Kapitalerträgen die Besteuerung bereits nach mit dem Einbehalt durch die Banken abgegolten, somit müssen diese Angaben in der Einkommensteuererklärung nicht mehr gemacht werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für natürliche Personen mit Finanzanlagen im Privatvermögen, die Einkünfte gem. § 20 EStG haben.
Die Angabe der Kapitaleinnahmen mittel der Anlage KAP lohnt sich aber in einigen Fällen trotzdem und zwar besonders für Anleger mit hohem Gesamteinkommen, selbst wenn die Bank beim Einbehalten der Steuern alles korrekt abgewickelt haben sollte. Teilweise ist es sogar zwingend erforderlich die privaten Kapitaleinnahmen in die Steuererklärung mit aufzunehmen, sollten diese noch nicht vorab der Kapitalertragsteuer unterlegen haben oder wenn die Höhe des Abzugs zu gering war siehe: § 32d Abs. 3 EStG. (mehr …)

Kirchensteuerstelle fordert Jahrzehnte nach Austritt Steuern nach

Ein Schelm wer Böses dabei denkt: Eine Steuerzahlerin war 1971 aus der Kirche ausgetreten, dies wurde ihr auch ordnungsgemäß bestätigt. Nachdem sie nun jahrzehntelange keine Kirchensteuern mehr gezahlt hatte, erhielt sie 1999 plötzlich ein Schreiben von der Kirchensteuerstelle mit der Frage, warum sie keine Kirchensteuern abführe. In der Behörde lagen keinerlei Unterlagen über den Austritt vor, da diese ja nach 10 Jahren vernichtet werden. Auch die Betroffene selbst hatte die entsprechenden Unterlagen längst entsorgt.

Da sie nun ihren Kirchenaustritt nicht nachweisen konnte, musste sie für mehrere Jahre Kirchensteuern nachzahlen. Das entsprechende Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt (Az. OVG 9 B 25.5). Da insbesondere die Berliner Landeskirche sich seit einiger Zeit verstärkt auf dieses Urteil stützt und auf dessen Grundlage Kirchensteuern nachfordert, ist es dringend zu empfehlen, die Austrittsbescheinigung für die Kirchensteuer langfristig aufzubewahren.

BFH ändert eigene Vorgaben zugunsten der Betroffenen

Eine 74-jährige Klägerin war beim Finanzgericht gegen die Weigerung des Finanzamtes vorgegangen, die Kosten für die Unterbringung in einem Seniorenpflegeheim als außergewöhnliche Belastung gelten zu lassen.

Begründung: Die Steuerpflichtige sei in keiner Pflegestufe eingestuft gewesen und es fehle auch das Merkmal H bzw. BI in ihrem Behindertenausweis. Die Betroffene war nach einem längeren Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik in das Altenpflegeheim eingezogen, ohne zugleich ihre bisherige Zweizimmerwohnung aufzugeben. Tatsächlich hatte der BFH in einer früheren Entscheidung die Grundlage für das ablehnende Verhalten der Finanzbehörde geschaffen.

Da hier jedoch die Besonderheit vorlag, dass die Dame aufgrund einer Krankheitssituation in das Pflegeheim einzog, bestätigte der Bundesfinanzhof die Entscheidung des zuständigen Finanzgerichtes, nach dem die entstehenden Kosten als Krankheitskosten anzusehen und damit als außergewöhnliche Belastung absetzbar seien (BFH, Urteil vom 13.10.2010, Az. VI R 38/09).

Das Vorhandensein eines nicht genutzten Haushaltes reicht zur Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen nicht aus

Da hatte sich der Finanzbeamte aus dem Hessischen verrechnet: In einem ihm gehörenden Einfamilienhaus ließ er 2008 die Heizung erneuern und wollte die daraus entstandenen Kosten als Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Dabei fiel jedoch seinem für ihn zuständigen Kollegen auf, dass er im gleichen Jahr 230 Fahrten zur Arbeitsstelle vom Haus seiner Eltern aus (in dem er überwiegend wohnte) angesetzt hatte, im Prinzip also für das gesamte Arbeitsjahr. Zudem hatte sich der Wasserverbrauch in dem Haus laut Verbrauchsabrechnung in dem betreffenden Zeitraum auf gerade einmal 1 m³ Wasser belaufen. (mehr …)

lohnsteuerkarte-2010Bis zum 31. Mai 2011 muss für die meisten Privatpersonen die Steuererklärung 2010 abgegeben werden.

Sollten Sie das noch nicht gemacht haben, finden Sie hier alle nötigen Informationen.
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Die von uns auf der Seite: Steuererklärung 2011, 2010, 2009, 2008, 2010 – Formular runterladen bereitgestellten Steuerformulare sind im Normalfall nicht am Computer ausfüllbar.

Mittels einer im Internet kostenlos verfügbaren Software ist es jedoch möglich die Formulare bequem am Computer auszufüllen, das für den privaten Gebrauch kostenlose Programm PDF-XChange des Herstellers Tracker Software stellt dazu die erforderlichen Funktionen bereit.

Gehen Sie bitte folgendermaßen vor: (mehr …)

Unfall steuerlich absetzenUnfälle, die sich auf beruflich bedingten Fahrten ereignen, können steuermindernd geltend gemacht werden (mehr …)

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