Archiv für die Kategorie ‘Private Steuererklärung’
Das Bundesministerium der Finanzen nahm ausführlich Stellung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010.
Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3, Halbsatz 2 EStG).
Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen jährlich unter 20.000,- Euro (Grenze ab 2009) liegt, können Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 80 Euro jährlich bekommen, wenn Sie 400,- Euro im Jahr als vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen.
Die Mittel können Sie als Arbeitnehmer vom Lohn abzweigen und Ihr Arbeitgeber kann sie laut Vereinbarung oder Tarifvertrag zusätzlich zum normalen Gehalt extra auszahlen. Die Förderung hat sich ab 2009 verbessert, sofern die Beiträge in betriebliche Beteiligungen wie Aktien, Genuss-Scheine, Aktienfonds oder GmbH-Anteile angelegt werden. Der Satz für VL ist von 18 % auf 20 % und die Einkommensgrenze für die Förderung von 17.900,- Euro auf 20.000,- Euro gestiegen. (mehr …)
Auf höhere Steuernachzahlungen ab Veranlagungsjahr 2010 müssen sich Ehepaare, die sich für die Steuerklassenkombination III und V entschieden haben, einstellen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) hin. Die Begründung dafür ist, dass bei der Steuerklasse fünf ab 2010 erstmals beim monatlichen Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde.
Die Steuerklassen drei und fünf sind bei Ehepaaren sinnvoll, wenn der eine Partner mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Bruttoverdienstes erzielt. Mit der Steuerklasse drei werden monatlich weniger Lohnsteuern einbehalten als bei der alternativen Steuerklasse fünf. Richtig sparen lässt sich durch die Wahl dieser Steuerklasse allerdings nicht, denn bei dieser Konstellation ist viel öfter mit Steuernachzahlungen zu rechnen. Es steht zwar vorab mehr Geld zur Verfügung, dafür wird dann meist eine Nachzahlung an das Finanzamt fällig.
Ab dem Veranlagungsjahr 2010 wird dieses Problem für diese Steuerpflichtigen verstärkt. (mehr …)
Die Kinderbetreuungskosten für Kinder die älter als drei jahre sind aber noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben, können Sie zumindest als Sonderausgaben geltend machen.
Für Kinder die nicht in diesem Altersbereich sind können die Kosten nur dann abgezogen werden wenn entweder beide Elternteile berufstätig sind oder ein Elternteil berufstätig ist und das andere Elternteil sich in einer Ausbildung befindet oder aber für längere Zeit krank oder behindert ist.
Steuerlich wirken sich dabei zwei Drittel der Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € aus. Allerdings sind die Kinderbetreuungskosten aufzuteilen, wenn die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug nur für einen Teil des Jahres vorliegen. Sie können aber vereinfachend eine monatsweise Aufteilung vornehmen.
Fundstelle: § 9c EStG
QUELLE: www.konz-steuertipps.de
Mittlerweile sind wir daran gewöhnt, die so genannten Freistellungsaufträge für die Banken auszufüllen, um das Einbehalten von Steuerabzugsbeträgen zu verhindern, auch wenn die Einnahmen unterhalb der Freibeträge liegen.
Zu diesen Steuerabzugsbeträgen gehören die Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Zinsabschlagssteuer.
Wer mehrere Konten bei verschiedenen Banken betreibt ist schnell verleitet die Aufträge jeweils in voller Summe zu erteilen. Die Sammelstelle für die Pflichtmeldungen der Banken, also das Bundeszentralamt für Steuern, findet dieses jedoch leicht heraus und gibt diese Information direkt an Ihr zuständiges Finanzamt weiter. Es könnte also passieren dass die Steuerfahndung irgendeinen Tag mal vor der Tür steht und die verzeiht selten Fehler bei Kapitalerträgen. (mehr …)
Mittlerweile gibt es mehrere Softwareprogramme, die beim Ausfüllen und Versenden der Steuererklärung behilflich sind. Viele der Programme sind schon seit mehreren Jahren bekannt, andere besitzen zumindest den gleichen Motor, wie die altbekannten Boliden, werden aber mit einer veränderten Karosse ausgeliefert. Auch online im Internet verfügbare Dienste, die Ihnen bei der Berechnung der Steuererklärung helfen sollen, werden seit einigen Jahren angeboten. Jeder der großen Hersteller bietet verschiedene Versionen der Steuerprogramme an, ähnlich wie in der KFZ Industrie sowohl die Economyklasse, die Mittelklasse und die Komfortklasse. Auch auf speziellen Bedürfnisse verschiedener Berufsgruppen wird mit gesonderten Versionen der Steuersoftware-Programme reagiert.
Um Ihnen einen Überblick zu geben was denn so alles auf dem Markt ist an Steuerprogrammen und wie diese von der Fachpresse bewertet werden, haben wir uns die Testberichte und Publikationen zur Steuersoftware 2010/2011 einmal angesehen und die Ergebnisse dazu hier verfasst. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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