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Archiv für die Kategorie ‘Aktuelles’

Kabinett stoppt Telefon Abzocke

Zwar bieten Service-Hotlines, auch bei Steuersoftware, gerne ihre Hilfe bei Problemen an. Meist lassen sich die Firmen diese telefonische Hilfestellung aber recht gut, über die Telefongebühr, bezahlen. Problematisch und nicht wirklich fair ist, das selbst während man auf die Hilfe wartet die recht saftigen Gebühren abgezogen werden. Die soll sich nun endlich ändern.

Denn alleine durch das Ausharren in der Warteschleife kann schon ein zweistelligen Euro-Betrag anfallen. Ab 2012 sollen die Anrufer für die Wartezeit bei den Service-Hotlines nichts mehr zahlen müssen. Den entsprechenden Gesetzentwurf will das Bundeskabinett auf den Weg bringen. Nach langer Diskussion hatte sich in der Vorwoche die Koalition auf eine Lösung geeinigt.Auch die Einigung für den flächendeckende Ausbau von schnellerer Internetverbindungen gehört zu dem Kompromiss, außerdem sollen die Verbraucher ihren Telefon- und Internetanbieter einfacher wechseln können.
„Wir haben gesetzlich klar geregelt, dass eine Warteschleife weder bei einem Telefonat aus dem Festnetz noch aus dem Mobilfunknetz beim Anrufer Kosten verursachen darf“, lies die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner vor der „Passauer Neuen Presse“ verlauten. „In der Warteschleife wird keine Leistung erbracht, deshalb dürfen auch keine Kosten anfallen.“ (mehr …)

Aktuelle Steuer NewsWas gab es Neues rund um das Thema Steuern in dieser Woche? Hier haben wir für Sie die wichtigsten Neuigkeiten noch einmal zusammengefasst.

Der März hat begonnen, und unsere Bundeskanzlerin hat zusammen mit Ihrem türkischen Amtskollegen die Computerfachmesse Cebit eröffnet. Wie Sie Messebesuche steuerlich absetzen können, haben wir am letzten Sonntag hier erläutert. Die Arbeitgeber müssen nun wohl doch nicht mehr die Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 korrigieren. Welche Steuersoftware wurde wie von der Fachpresse bewertet? Wir haben die Testberichte vieler Fachmagazine gelesen und für Sie ausgewertet, welche Steuerprogramme am besten bewertet wurden. Die Wahl der Steuerklassen für Ehepaare könnte bei der Steuerklassenkombination drei und fünf schon bald zu Steuernachzahlungen führen. In welchen Fällen dies passieren könnte, lesen Sie unten. Wie dreist einige Zeitgenossen mit dem Respekt vor der Steuerfahndung umgehen, ist unglaublich: im Raum Köln wollten tatsächlich falsche Steuerfahnder Bargeld abkassieren.

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Im Raum Köln haben vorgebliche Steuerfahnder Geschäftsinhabern die sofortige Schließung ihres Geschäftes angedroht, wenn nicht umgehend eine gewisse Summe Bares gezahlt würde. Die Nachahmung dieses dreisten Vorgehens ist leider nicht auszuschließen.

Beim Besuch der Steuerfahnder dürfte sogar dem aufrichtigsten Steuerzahler eine gewisse Unruhe und Nervosität befallen. Doch egal wie belastend diese stressige und wohl auch unangenehme Situation sein mag, als Unternehmer sollten Sie Ihre Rechte kennen und danach handeln.
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Auf höhere Steuernachzahlungen ab Veranlagungsjahr 2010 müssen sich Ehepaare, die sich für die Steuerklassenkombination III und V entschieden haben, einstellen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) hin. Die Begründung dafür ist, dass bei der Steuerklasse fünf ab 2010 erstmals beim monatlichen Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde.

Die Steuerklassen drei und fünf sind bei Ehepaaren sinnvoll, wenn der eine Partner mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Bruttoverdienstes erzielt. Mit der Steuerklasse drei werden monatlich weniger Lohnsteuern einbehalten als bei der alternativen Steuerklasse fünf. Richtig sparen lässt sich durch die Wahl dieser Steuerklasse allerdings nicht, denn bei dieser Konstellation ist viel öfter mit Steuernachzahlungen zu rechnen. Es steht zwar vorab mehr Geld zur Verfügung, dafür wird dann meist eine Nachzahlung an das Finanzamt fällig.

Ab dem Veranlagungsjahr 2010 wird dieses Problem für diese Steuerpflichtigen verstärkt. (mehr …)

Die Kinderbetreuungskosten für Kinder die älter als drei jahre sind aber noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht haben, können Sie zumindest als Sonderausgaben geltend machen.

Für Kinder die nicht in diesem Altersbereich sind können die Kosten nur dann abgezogen werden wenn entweder beide Elternteile berufstätig sind oder ein Elternteil berufstätig ist und das andere Elternteil sich in einer Ausbildung befindet oder aber für längere Zeit krank oder behindert ist.

Steuerlich wirken sich dabei zwei Drittel der Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € aus. Allerdings sind die Kinderbetreuungskosten aufzuteilen, wenn die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug nur für einen Teil des Jahres vorliegen. Sie können aber vereinfachend eine monatsweise Aufteilung vornehmen.

Fundstelle: § 9c EStG

QUELLE: www.konz-steuertipps.de

Mittlerweile sind wir daran gewöhnt, die so genannten Freistellungsaufträge für die Banken auszufüllen, um das Einbehalten von Steuerabzugsbeträgen zu verhindern, auch wenn die Einnahmen unterhalb der Freibeträge liegen.

Zu diesen Steuerabzugsbeträgen gehören die Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Zinsabschlagssteuer.

Wer mehrere Konten bei verschiedenen Banken betreibt ist schnell verleitet die Aufträge jeweils in voller Summe zu erteilen. Die Sammelstelle für die Pflichtmeldungen der Banken, also das Bundeszentralamt für Steuern, findet dieses jedoch leicht heraus und gibt diese Information direkt an Ihr zuständiges Finanzamt weiter. Es könnte also passieren dass die Steuerfahndung irgendeinen Tag mal vor der Tür steht und die verzeiht selten Fehler bei Kapitalerträgen. (mehr …)

Einer aktuellen Mitteilung des BMF zufolge ist es doch nicht mehr nötig, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 nochmals übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen.

 

Im Zusammenhang mit der Bescheinigung der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Nummer 12 und 13 EStG ) wird in Ergänzung der Mitteilung vom 11. Februar 2011 (HAUFE) auf Folgendes hingewiesen:

In vielen Fällen haben Arbeitgeber bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bescheinigt. (mehr …)

Fachmessen sind für viele Berufsgruppen unumgänglich, die Finanzämter erkennen die Aufwendungen für einen Messebesuch allerdings nur dann an wenn Sie entsprechende Argumente für einen beruflichen Grund zum Besuch der Messe vorweisen können.

Die Messen wenden sich meist nicht nur an Fachbesucher, sondern auch an Verbraucher, die Musikmesse Frankfurt hat dazu zum Beispiel einen Publikumstag eingerichtet und auch die Computer Messe Cebit, ist Fach- und Publikumsmesse zugleich.

Die Aufwendungen für den Messebesuch können Sie aber nur dann bei den Finanzämtern geltend machen wenn Sie aus beruflichen Gründen die Messe besucht haben. Dies trifft in folgenden Fällen zu: (mehr …)

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