Archiv für die Kategorie ‘Aktuelles’
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Skurrilitäten im Steuerrecht gibt es zuhauf, selbst die allseits beliebte Currywurst, der Herbert Grönemeyer sogar eine Hymne geschrieben hat, bleibt nicht verschont. Es kann für Sie billiger sein, wenn Sie die Currywurst im Stehen verzehren, ob aber der Imbissstandbesitzer diesen steuerlichen Vorteil an seine Kunden weitergibt bleibt abzuwarten. Wir alle machen hier und da mal Fehler, davon bleibt auch das Finanzamt nicht verschont, ist es aber möglich nachträglich diese Fehler auf Kosten des Steuerzahlers wieder auszubügeln, um den Steuerbescheid nachträglich anzupassen? Auch die Renten werden besteuert, wer als Rentner davon betroffen ist lesen Sie hier. Wahlkampfswirksam wird das Thema Steuersenkungen von den Parteien mal wieder nach oben geholt, was da wirklich machbar ist und was nicht darüber wird teils heftig diskutiert, der Finanzminister aus Schleswig-Holstein fordert einen Zukunftsplan Steuer 2020.
Im Internet sind wir auf folgende Neuigkeiten gestoßen, können die Bewirtungsaufwendungen für die Geburtstagsfeier des Geschäftsführers als Werbungskosten geltend gemacht werden? Das Finanzamt war von dieser Idee nicht sehr begeistert auch wenn der Geschäftsführer angab das die Feier zur Mitarbeitermotivation und Auftragsakquise gedacht war. Ein Arbeitgeber hat ein neues Modell zur Entlohnung seiner Arbeitnehmer, bei dem ein Teilbetrag des Lohns auf ein Anlagekonto gezahlt wird, auf den Weg gebracht. Die Frage, wann denn nun für diesen Teilbetrag die Lohnsteuer gezahlt werden muss, endete vor dem Finanzgericht. Auch wenn die Ferienzeit und damit die Saison der Ferienjobber nun bald zu Ende geht, ist es vielleicht für viele, die in den Ferien gearbeitet haben, interessant wer wann und vor allem wie viel an Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichten muss.
Vor allzu hektischen Steuersenkungsplänen warnte der Finanzminister Rainer Wiegard aus Schleswig Holstein, da diese die Ziele der Konsolidierung der Haushalte gefährden könnten. Stattdessen forderte er einen Zukunftsplan Steuer, der bis 2020 umgesetzt werden solle. „Wir müssen alle bekannten steuerpolitischen Probleme in einem ordnungspolitischen Korridor mit klaren Zielen verbinden und bis 2020 umsetzen – ebenso wie die Schuldenbremse. Dabei hat Steuervereinfachung Vorrang vor hektischen Steuersenkungsaktionen. Wir brauchen ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuerrecht, das die Menschen verstehen und das sie bereit sind zu akzeptieren, bemerkte der Finanzminister aus Schleswig Holstein am Donnerstag (25. August 2011) in der Landtagsdebatte über mögliche Steuersenkungspläne der Bundesregierung. (mehr …)
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung schloss die Überprüfung der Daten der bereits steuerlich schon erfassten Rentner für die Rentenbezüge vergangener Jahre ab. Nun startet die Finanzverwaltung die Auswertung der Rentendaten der Rentnerinnen und Rentner, die bislang bei den Finanzämtern noch nicht geführt werden. Die bundesweite Überprüfung wurde notwendig durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes. Denn auf Grund dieses Gesetztes änderte sich die Besteuerung von Renten ab dem Jahr 2005. Die Rentenversicherungsträger teilen deswegen die Höhe der Renten in Form von sogenannten Rentenbezugsmitteilungen (RBM) mit.
Wenn das Finanzamt einen gültigen Steuerbescheid ändern will und sich dies nachteilig für den Steuerpflichtigen auswirken würde, so muss das Finanzamt einige Regeln einhalten, sollten diese nicht beachtet werden ist keine Änderung des Steuerbescheides mehr möglich.
Der Fall:
Ein für bis zu neun Filialen zuständiger Verkaufsleiter, musste fortwährend die verschiedenen Zweigstellen anfahren. In seiner Steuererklärung gab er daher zum einen die Fahrten zwischen der Wohnung und den Arbeitsstätten an, zum anderen machte er aber auch Verpflegungskosten steuerlich geltend, diese beliefen sich pro Jahr um rund 2.800 Euro. Drei Jahre lang hatte das Finanzamt keine Einwände und hat alle Kosten anerkannt. Erst später kamen die Finanzbeamten darauf, dass die Verpflegungskosten gar nicht hätten anerkannt werden dürfen. (mehr …)
Die gleiche Currywurst aber zwei verschiedene Besteuerungen, ja das gibt es in Deutschland, entscheidend ist hier ob die Currywurst im Stehen oder im Sitzen verzehrt wird, die bequemere Variante ist teurer. So lassen sich also Steuern sparen, wenn die Currywurst im Stehen verspeist wird, und zwar satte 12%! Die schon seit langem umstrittene Umsatzsteuerregelung für Speisen an Imbissständen wurde durch den Bundesfinanzhof (BFH) vereinfacht: Es ist nun entscheidend, ob die als „einfach zubereitete Speisen“ bezeichneten Zubereitungen wie zum Beispiel die Currywurst stehend oder im Sitzen genossen werden, dies entschied der BFH in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Somit gilt der ermäßigte Steuersatz von nur sieben Prozent nur, wenn lediglich „behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen“ wie Ablagebretter oder Ähnliches an Imbissständen das Essen im Stehen erlauben. 19 Prozent sind dagegen zu entrichten, wenn an Imbissständen zusätzlich Tische und Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden. (AZ: V R 35/08 und V R 18/10) (mehr …)
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Das Gerangel um die Frist zur Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung fand nun ein Ende, die Frist beträgt vier Jahre dies entschied der Bundesfinanzhof. Die Bundesregierung hat mit der Schweiz ein bilaterales Steuerabkommen abgeschlossen um das unversteuerte Vermögen auf Schweizer Bankkonten besteuern zu können, ist es nun ein komischer Zufall oder nicht, dass nur kurze Zeit später wieder eine neue Steuersünder-CD auftauchte, die speziell die Daten derer enthalten soll, die Ihr Geld bei Schweizer Banken bunkern?
Wenn sich die volljährigen Kinder freiwillig engagieren und einen Freiwilligen sozialen oder ökologischen Dienst leisten, haben die Eltern für die Zeit dieses Engagements Anspruch auf Kindergeld, allerdings nicht bei jedem Freiwilligendienst, was dabei zu beachten ist lesen Sie weiter unten. Wie berechnet das Finanzamt die Werbungskosten die für die Fahrten zur Arbeitsstätte anfallen? Wie das genau mit den Arbeitstagen, der Entfernung zur Arbeitsstelle, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften funktioniert haben wir uns einmal näher angeschaut.
Die Kosten für einen Zivilprozess können von der Steuer abgesetzt werden, allerdings ist auch hierzu einiges zu beachten. Ob Sie die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben geltend machen oder ob Sie diese als Werbungskosten ansetzen, kann sich für Sie finanziell unterschiedlich auswirken. Der Vorteil bei einer Geltendmachung als Werbekosten ist, dass man eventuelle Verluste beim Werbungskostenabzug noch in späteren Jahren positiv bemerkbar machen kann.
Nicht direkt mit dem Thema Steuern verbunden aber doch für viele sicherlich sehr interessant ist das bei einer freiberuflichen Tätigkeit die GEZ für den Arbeitsplatzcomputer keine weitere Gebühr erheben darf.
Im Internet konnten wir lesen das nach Deutschland nun auch England ein bilaterales Steuerabkommen mit der Schweiz anstrebt. Auch als Rentner müssen Sie Steuern zahlen, wenn Sie durch einen Nebenjob zusätzliche Einkünfte erzielen, dies war in einem Artikel von focus.de zu lesen.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden das Freiberufler die Ihren Arbeitsplatz in der Wohnung haben neben den Gebühren für herkömmliche Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Abgaben für internetfähige Arbeitscomputer am die GEZ leisten müssen. Eine entsprechende Revision der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wies das Gericht ab. Die GEZ verlangte von drei Gebührenzahlern auch für die beruflich genutzten Computer Abgaben, die Betroffenen wehrten sich mit und reichten Klage ein.
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Die Kosten, die für eine berufliche Erstausbildung und ein Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss anfallen, können in voller Höhe abziehbar sein, dies entschied der Bundesfinanzhof. Der Streit währt schon seit vielen Jahren, es geht darum, ob die Kosten für ein Erststudium nur als Sonderausgaben abziehbar sind oder ob diese auch als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Der Unterschied ob Sie diese Kosten als Sonderausgaben oder als Werbungskosten absetzen kann finanziell sehr viel ausmachen. Es kann finanziell einen großen Unterschied machen ob eine Bildungsmaßnahme als Berufsausbildung oder Fortbildung qualifiziert wird. So ist bei den Sonderausgaben der Höchstbetrag zu beachten und bei den Werbungskosten können sich eventuelle Verluste beim Werbungskostenabzug noch in späteren Jahren positiv bemerkbar machen.
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