Archiv für die Kategorie ‘Aktuelles’
Wer bedingt durch den Beruf umzieht und am neuen Arbeitsort eine neue Wohnung anmietet, ist berechtigt die Mietkosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten geltend machen – dies gilt allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Der BFH erklärt was dies genau bedeutet. Ein Ehepaar lebte gemeinsam in einer Stadt. Der Ehemann wechselte den Arbeitsplatz und zog aufgrund dessen in eine andere Stadt. Für die neue, 165 qm große Wohnung lief der Mietvertrag ab dem 1. Dezember, dem ersten Arbeitstag des Mannes. Die Ehefrau und das Kind sollten dann im Februar nachkommen. So geschah es auch, und im Rahmen der doppelten Haushaltsführung machte der Mann in seiner Steuererklärung die Miete für Dezember bis Februar als Werbungskosten geltend. Da die Familie so lange doppelt Miete gezahlt hatte, denn der neue Mietvertrag lief bereits, aber der alte Vertrag konnte erst zum Ende des Monats Februar gekündigt werden.
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Andere Länder andere Steuern, es betrifft uns in Deutschland nicht, wer weiß aber ob unser Finanzminister vielleicht die eine oder andere Idee, einer Steuer aus unseren Nachbarländern, so gut findet, dass diese auch hierzulande schon bald eingeführt werden könnte? So hat zum Beispiel Dänemark als weltweit erster Staat eine Steuer auf Fette in Nahrungsmitteln eingeführt. Diese sei nicht etwa zur Füllung des Staatssäckels gedacht, sondern soll vielmehr das Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung fördern.
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Tägliche Schreckensmeldungen lassen nun schon seit einiger Zeit die Angst um die Stabilität des Euro und der damit verbundenen europäischen Wirtschaft nicht schwinden. Der Bundestag will nun eine europäische Haftungsunion ins Leben rufen. Der Bund der Steuerzahler sagt dazu „Nicht mit uns Steuerzahlern!“ und ruft zum Veto auf.
Die Kosten für das Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen? Das klingt zwar gut, geht aber nicht so einfach.
In den Medien wird seit einiger Zeit verbreitet das die zumutbare Belastung verfassungswidrig sein könnten, aus diesem Grund wird vereinzelt dazu geraten, dass die Steuerzahler welche Krankheitskosten geltend gemacht hatten, gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen sollten. Ob dies wirklich sinnvoll ist, sollten Sie aber genau überprüfen.
Man sollte meinen das ein Vater, der berufsbedingt so weit „draußen“ wohnt, dass es für seine Kinder keinen Schulbus gibt und er diese daher täglich zur Schule fährt und auch dort wieder abholt, die dafür anfallenden Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen darf. Das Finanzamt sieht dies allerdings ganz anders und führt an das solche Kosten bereits mit dem Kindergeld abgegolten sein.
Einige interessante Themen fanden wir auch im Internet, die elektronische Datenübertragung und Datenverarbeitung setzt sich in Deutschland auch bei der Einkommensbesteuerung immer mehr durch. Dies nützt hauptsächlich der Finanzverwaltung allerdings mahnen die Verbände der Steuerzahler und Lohnsteuerhilfevereine auch Änderungen im Interesse der Steuerzahler an.
Es sieht so aus, als ob für das Steuervereinfachungsgesetz endlich ein Kompromiss zwischen dem Bund und den Ländern gefunden worden wäre, warten wir es ab, ob es bald wirklich bedeutend einfacher sein wird, die Steuerklärung auszufüllen.
Da geht sie hin, die „gute alte“ Lohnsteuerkarte, ab dem nächsten Jahr wird es nur noch einen elektronisch durchgeführten Lohnsteuerabzug geben, damit ist die Karte aus Pappe endgültig überflüssig. (mehr …)
Auch wenn es für die Kleinen sicherlich gemütlicher ist, zur Schule chauffiert zu werden und viele Eltern dabei auch ein besseres Gefühl haben, wenn Sie Ihre Sprösslinge direkt an der Schule abliefern und nach der Schule wieder abholen können, hat das Finanzamt dafür kein Verständnis. Denn absetzen lassen sich diese Kosten weder als außergewöhnliche Belastungen noch als Werbungskosten. Das gilt sogar in dem Fall, wenn für den Schulweg kein öffentlicher Nahverkehr angeboten wird. So entschied unlängst das Finanzgericht Rheinland Pfalz.
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In den Medien findet sich in der letzter Zeit immer wieder die Info, dass Steuerpflichtige, welche Krankheitskosten geltend gemacht haben, gegen ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen sollen. Allerdings würden höchstwahrscheinlich nur sehr wenige Steuerzahler davon profitieren. Die Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese wirken sich nur aus, soweit die Kosten die zumutbare Belastung überschreiten, denn der Gesetzgeber mutet Ihnen zu, dass Sie in der Lage sind, die außergewöhnlichen Belastungen ohne die Unterstützung der Allgemeinheit zu bewältigen.
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich die Kosten, die Ihnen durch die Ausübung eines Sports entstehen, als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen abzusetzen. Die theoretische Definition der außergewöhnlichen Belastungen ist, dass es sich um Kosten handel muss, die Ihnen zwangsläufig entstehen und von denen die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler, mit gleichen Einkommensverhältnissen sowie gleichen Vermögensverhältnissen und gleichem Familienstand, nicht betroffen sind. Zu den abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen zählen vor allem Krankheitskosten, die möglichst vollständig aufgeschlüsselt werden sollten, damit sie tatsächlich zu einer Steuerersparnis führen.
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Ende September soll es soweit sein. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden zusammen kommen, um über radikale Veränderungen in der europäischen Finanzverfassung abzustimmen. Der Bund der Steuerzahler wehrt sich und sagt im Klartext: Europäische Haftungsunion – nicht mit uns! „Was wir jetzt brauchen, sind klare Beschlüsse im Bundestag und auf europäischer Ebene. Wir wissen, dass man eine gigantische Staatsverschuldung nicht mit immer neuen Krediten und schwindelerregenden Haftungsrisiken lösen kann. Die Politik irrt, wenn sie glaubt, die deutschen Steuerzahler würden diesen politischen Kurs kritiklos hinnehmen.“ So der Bund der Steuerzahler, es wird von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gefordert das diese, als ein Schutzschild für die deutschen Steuerzahler aktiv werden. Denn dies sei ihre Aufgabe, dafür wurden sie gewählt.
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Steuererklärung 2017
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