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Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Am heutigen Mittwoch, dem 23.1.2008, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale gegen das Grundgesetz verstößt. Die Entscheidung wurde an das Bundesverfassungsgericht übergeben, ein Urteil wird vermutlich erst in mehreren Monaten zu erwarten sein.

Entscheidung des Senats

Die Aussetzung des Verfahrens und die Vorlage an das BVerfG sind gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) geboten, weil der Senat § 9Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des StÄndG 2007 insoweit mit dem GG für unvereinbar hält, als die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und auch nicht in anderer Weise die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern.

Quelle: http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.1.23/6R1707.html

Was hat dieses Urteil für Auswirkungen auf die aktuelle Steuererklärung?

Das Warten geht weiter. Da noch kein entgültiges Urteil ergangen ist, sollte in der Steuererklärung weiterhin der volle Kilometersatzeingetragen und die Festsetzung vom Finanzamt nur unter Vorbehalt der entgültigen Klärung dieser Regelung angenommen werden.

Auswirkungen für den Steuerzahler

Neben der Unsicherheit wegen der eigenen Steuererklärung stellt sich jetzt die Frage, woher das Geld für die bereits verplanten Mehreinnahmen aufgrund der gekürzten Pendlerpauschale hergenommen werden. Laut einem Bericht auf n-tv.de beträgt dieser Betrag etwa 2,5 Milliarden Euro – davon jeweils 1 Mia. für Bund + Länder und 500 Mio. für die Kommunen. Dieservoraussichtliche Zahlungsausfall wird sich in fallenden Leistungen und steigenden Gebühren auf breiter Front ausdrücken.


Bitte beachten Sie, dass keine steuerliche Beratung stattfindet. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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