Unabhängige Informationen zur Steuererklärung + Steuer-Software
Sie sind hier:

Was ist die Kleinunternehmer-Regelung?

Unternehmern mit geringen Einnahmen soll kein übermäßiger bürokratischer Aufwand entstehen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber unter anderem die Kleinunternehmer-Regelung ins Leben gerufen.

Der Kleinunternehmer-Status ist an die Höhe des Umsatzes gekoppelt: Im Vorjahr darf der Umsatz 17.500 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegen.

Keine Umsatzsteuer, keine Vorsteuer

Kleinunternehmer stellen ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug dürfen Kleinunternehmer aber auch keine Vorsteuer abziehen. Unternehmer mit niedrigen Umsätzen werden somit im Wesentlichen wie Privatpersonen oder Unternehmer mit umsatzsteuerfreien Ausgangsleistungen behandelt.

Die Entscheidung für oder gegen den Kleinunternehmer-Status sollte nicht überstürzt getroffen werden. Die Vor- und Nachteile sind gegeneinander abzuwägen. Dabei ist die individuelle Ausgangssituation zu berücksichtigen, die von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich ist.

Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmer-Regelung

Für die Kleinunternehmer-Regelung spricht insbesondere der Wettbewerbsvorteil bei Verkäufen an Privatpersonen und Unternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dazu kommt der geringere bürokratische Aufwand.

Von Nachteil ist der Kleinunternehmer-Status vor allem dann, wenn hohe, mit Umsatzsteuer belastete Ausgaben anfallen und größere betriebliche Investitionen getätigt werden.

Verzicht auf den Kleinunternehmer-Status ist möglich

Verzichten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung, was jederzeit möglich ist, unterliegen Ihre Leistungen der Regelbesteuerung. Sie müssen dann Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen, dürfen aber auch Vorsteuer abziehen.

Für den Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung (= Option zur Regelbesteuerung) gibt es keine besonderen Formvorschriften. Neben der schriftlichen Mitteilung des Verzichts steht Ihnen der Weg der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung mit Eintragungen in den für Regelbesteuerer vorgesehenen Feldern offen.

Entscheiden Sie sich für die Regelbesteuerung, müssen Sie im Jahr der Betriebsgründung und im Folgejahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Erst ab dem dritten Kalenderjahr richtet sich der Abgaberhythmus nach der Höhe Ihrer jährlichen Umsatzsteuerschuld.

Verzichten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung, bleiben Sie mindestens fünf Jahre an Ihre Entscheidung gebunden. Die fünfjährige Bindungsfrist sollten Sie unbedingt berücksichtigen, wenn Sie freiwillig vom Kleinunternehmer-Status zur Regelbesteuerung wechseln.

Quelle: steuertipps.de

Steuer-News per Email

Immer auf dem Laufenden bleiben
Wir geben Ihre Daten nicht weiter! Fragen?

Formulare runterladen

Kampf dem Formular-Frust

Benötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise